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„Schwarzfahren“ lohnt sich nicht

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Hauptbahnhof Schwerin (ots) – Bei der Fahrkartenkontrolle im IC 2188 von Hamburg nach Rostock am gestrigen Abend gegen 20.30 Uhr konnte ein 32-jähriger deutscher Staatsangehöriger der Zugbegleiterin kein Ticket vorweisen. Da er auch nicht in der Lage war, die geforderte Nachlöse zu zahlen, wurde er am Hauptbahnhof Schwerin von der Weiterfahrt ausgeschlossen und an die Beamten des Bundespolizeireviers Schwerin übergeben. Bei der Überprüfung der Personalien konnte im Fahndungssystem eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung festgestellt werden. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Limburg an der Lahn zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 500,- Euro wegen des Erschleichens von Leistungen ("Schwarzfahrens") vor. Da er der Zahlung vor Ort bzw. anderweitig nicht nachkommen konnte, erwartete ihn eine Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen, die er nun in der Justizvollzugsanstalt verbüßt. Zudem muss er sich nun erneut wegen einer Straftat wegen Erschleichens von Leistungen verantworten. Auch die Staatsanwaltschaft Chemnitz hatte Interesse an dem Mann, die ihn wegen Diebstahls zur Ermittlung des Aufenthaltsortes ebenfalls ausgeschrieben hat.

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