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Gerichtsbeistand für missbrauchte Kinder

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Schwerin – Das Projekt "Psychosoziale Prozessbegleitung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche" geht in M-V weiter / Neuer Flyer infomiert über Hilfe für Betroffene.

"Sexuell missbrauchte Kinder und Jugendliche müssen künftig bundesweit einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung bekommen. Nach der Bundestagswahl werde ich darauf dringen, dass sich die Bundesregierung dann unser erfolgreiches Pilotprojekt ansieht und bestenfalls übernimmt", forderte Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) in Schwerin.

"In Mecklenburg-Vorpommern begleiten zwei engagierte Expertinnen betroffene Kinder und Jugendliche nach dem Missbrauch. Sie helfen, den Alltag, die Vernehmungen und den Gerichtsprozess gegen den Peiniger zu meistern. In den vergangenen zwei Jahren standen die beiden Sozialpädagoginnen mehr als 80 sexuell missbrauchten Kindern und Jugendlichen bei", sagte die Ministerin.

"Nach den Worten der Begleiterinnen waren die Kinder vor allem froh, dass immer jemand für sie da war und sich um sie kümmerte und versuchte, ihnen die Angst vor dem Wiedersehen mit dem Täter zu nehmen. Das Pilotprojekt der "Psychosozialen Prozessbegleitung" in den Landgerichtsbezirken Schwerin und Neubrandenburg war ein Erfolg. Ich möchte es in den Jahren 2014/15 auf Rostock und Stralsund ausweiten", so die Ministerin.

Den neuen Flyer mit Adressen und Erklärungen zur "Psychosozialen Prozessbegleitung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche" können Sie im Justizministerium anfordern. Vorbild des Projektes in Mecklenburg-Vorpommern ist Österreich, wo es verbindliche Regelungen gibt.

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