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Schwerin setzt jetzt auf Online-Knöllchen

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Schwerin – Ein Knöllchen an der Windschutzscheibe ist ärgerlich. Als Autofahrer wartete man in der Vergangenheit meist Wochen auf den Brief mit dem Verwarnungsgeld. Mit dem so genannten Online-Knöllchen kann das gesamte Verwaltungsverfahren jetzt vom Autofahrer und der Bußgeldstelle nahezu in Echtzeit verfolgt und in wenigen Tagen erledigt werden. Neben der seit 2017 angebotenen Online-Anhörung für Verkehrsordnungswidrigkeiten-Verfahren ist jetzt in der zweiten Stufe auch die Bezahlung der Online-Knöllchen für Parkverstöße möglich.

„Mehr Transparenz, weniger Papier und Verwaltungsaufwand, einfache Zahlungsabwicklung – dieses durchgängig digitalisierte Verwaltungsverfahren macht deutlich, wie elektronische Verwaltung in Zukunft unsere Arbeit verändert und erleichtern wird“, sagt der zuständige Ordnungsdezernent Bernd Nottebaum.

Bitte nicht zerknüllen und nicht gleich wegwerfen! Denn das Papier an der Windschutzscheibe ist nicht nur ein Hinweis für den Autofahrer, dass er einen Parkverstoß begangen hat. Es enthält auch die Zugangsdaten, damit der oder die Verwarnte im Online-Portal die grundlegenden Informationen zum Sachverhalt einsehen und das Knöllchen direkt bezahlen kann.

Die Handhabung ist simpel: Smartphonebesitzer scannen einfach den QR Code und werden auf die Datenbank Online-Knöllchen weitergeleitet. Am heimischen Computer kann man das Portal ebenfalls leicht erreichen  – und zwar über die auf dem Knöllchen aufgedruckte Internetadresse oder über die Rubrik „Häufigste Onlinedienste“ auf der Startseite www.schwerin.de unter „Online Anhörung & Online Knöllchen“.

Dort gibt man dann das Autokennzeichen und die aufgedruckte Kennung ein und kann dann den vorgeworfenen Parkverstoß einsehen. Sofern man die Verwarnung akzeptiert, kann sofort das Verwarnungsgeld bezahlt werden. Hier stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung. Mit dem Online-Bezahlverfahren giropay gelangt man beispielsweise direkt auf die jeweiligen Online-Banking-Portale der Sparkassen und Banken. Die Überweisungen sind vorausgefüllt und nur noch mit den eigenen Online-Banking-Daten zu bestätigen. Fehlerquellen wie Zahlendreher im Aktenzeichen oder bei der Eingabe der langen IBAN und BIC-Nummern sind damit ausgeschaltet.

Der verwarnte Autofahrer hat eine Woche Zeit, das Online-Knöllchen zu nutzen. Wenn bis dahin keine Zahlung eingeht, wird das altbekannte Verfahren per Brief in Gang gesetzt. „Der Vorteil des Online-Systems liegt auf der Hand. Vor allem Fahrer von Firmen, Miet- und Leasingfahrzeugen werden diese Möglichkeit schätzen, da die jeweilige Firma nun nicht mehr angeschrieben wird, was möglicherweise mit weiteren Kosten, aber zumindest mit  Ärger verbunden sein kann. Auch der private Nutzer eines Fahrzeugs vermeidet so den Brief nach Hause. So spart auch die  Verwaltung. Wenn weniger Briefe versandt werden müssen sinken auch unsere Porto-, Druck- und Sachkosten“, erläutert der Ordnungsdezernent.

Möchte der Verwarnte hingegen eine Stellungnahme abgeben oder Bilder zu dem Vorgang einsehen, ist dies über die Online-Anhörung möglich. Die entsprechenden Zugangsdaten stehen auf dem zugesandten Verwarnungsschreiben. Die Angaben in der Online-Anhörung werden sofort dem jeweiligen Verfahren zugeordnet. Eine papiergebundene Stellungnahme ist nicht mehr notwendig.

Durch das neue Verfahren können Auskünfte zum Sachverhalt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung nahezu zeitgleich telefonisch oder persönlich erteilt werden, da die Information einschließlich Bilder direkt nach Aufnahme durch den Kommunalen Ordnungsdienst an die neue Fachanwendung für Ordnungswidrigkeiten übertragen werden.

Realisiert wurde dieses IT-Projekt durch den städtischen IT-Dienstleister, die KSM Kommunal Service Mecklenburg AöR. Die gemeinsam vom Landkreis Ludwigslust-Parchim, der Landeshauptstadt Schwerin und der Stadt Ludwigslust getragene KSM ermöglicht die gemeinsame Einführung und Nutzung neuer Onlinedienste.

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