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Einbruchsserie in Einfamilienhäuser aufgeklärt

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Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin am 19.2. Haftbefehle gegen fünf Männer im Alter von 21, 27, 31, 37 und 61 Jahren sowie zwei Frauen im Alter von 19 und 31 Jahren wegen des Verdachts des schweren Bandendiebstahls in 16 Fällen, davon in acht Fällen im Versuch, erlassen.

Die aus Bulgarien stammenden Beschuldigten sind dringend verdächtig, in der Zeit vom 15.12.2017 bis zum 23.1. 2018 in wechselnder Tatbeteiligung in 16 Einfamilienhäuser gewaltsam eingebrochen und die Wohnräume nach Wertgegenständen durchsucht zu haben. Dabei sollen sie in acht Fällen Bargeld und Schmuck im Gesamtwert von mindestens 16.500,00 Euro an sich genommen haben.

Den gestern in Schwerin, Parchim, Berlin und Offenburg erfolgten Festnahmen, bei denen 67 Polizeibeamte aus mehreren Bundesländern im Einsatz waren, gingen umfangreiche Ermittlungen voraus. Im Zuge der Einbruchsserie und der damit verbundenen Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung hatte das Kriminalkommissariat Ludwigslust Anfang Januar eine achtköpfige Ermittlungsgruppe eingerichtet. Ziel war es, in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft durch gezielte Maßnahmen die überwiegend in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg begangenen Einbrüche aufzuklären. Die Ermittler gingen dabei mehreren Zeugenhinweisen nach, die letztlich für die Aufklärung der Taten von entscheidender Bedeutung waren. Im Zuge der weiteren umfangreichen Ermittlungen und Auswertung der an den Tatorten gesicherten Spuren gerieten die Tatverdächtigen in den Fokus der Ermittler.

Die Ermittlungen dauern an. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft Schwerin prüfen derzeit, ob die Beschuldigten für weitere Einbrüche als Tatverdächtige in Betracht kommen.

Die Beschuldigten werden heute dem Haftrichter beim Amtsgericht Schwerin vorgeführt.

Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.

Hinweis:
Der schwere Bandendiebstahl (§ 244a StGB) mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

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