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Keine weitere Einschränkung der Trinkwasserversorgung

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Schwerin – Im Bereich der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen wurde partiell am 31.05.2013 eine bakteriologische Verunreinigung des Trinkwassers in der Landeshauptstadt Schwerin (ohne Großer Dreesch, Mueßer Holz, Neu Zippendorf und Mueß) festgestellt. Die festgelegte Vorsorgemaßnahme, dass das Wasser abgekocht werden muss, wird hiermit nach Vorliegen der Ergebnisse der Nachbeprobung in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

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