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Familienkasse Nord am 17. April geschlossen

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Schwerin – Alle regionalen Standorte der Familienkasse Nord bleiben am 17. April 2018 geschlossen. „Die eintägige Schließung hat keine rechtlichen oder finanziellen Auswirkungen“, erklärt Guntram Bombor, Leiter der Familienkasse Nord und bittet gleichzeitig um Verständnis bei den Eltern.

Üblicherweise werden Anträge auf Kindergeld oder Kinderzuschlag mit den dazugehörigen Unterlagen schriftlich eingereicht. Angelegenheiten, die persönlich geklärt werden müssen, sollten Kundinnen und Kunden der Familienkasse Nord daher am Vortag oder aber am nächsten Werktag besprechen. Telefonische Auskünfte werden allerdings unabhängig von der Schließung wie gewohnt in der Zeit von 8 bis 18 Uhr über die kostenfreie Servicerufnummer 0800 4 5555 30 erteilt. Auch das Kindergeld wird im gewohnten Rhythmus überwiesen.

Schriftliche Unterlagen werden für gewöhnlich per Post an die zentrale Anschrift – Familienkasse Nord in 20069 Hamburg – geschickt. „Durch die Einführung der elektronischen Akte gibt es nur diese eine Postleitzahl, die für alle norddeutschen Bundesländer gleichermaßen gilt. Auch die Westmecklenburger Eltern versehen somit ihre Briefe an die Familienkasse Nord mit dieser einzig gültigen 20069-Postleitzahl“, ergänzt Bombor.

Für die drei norddeutschen Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg ist die Familienkasse Nord mit ihrem zentralen Sitz in Hamburg verantwortlich und zahlte im vergangenen Jahr über 2,6 Milliarden Euro Kindergeld für 1.097.600 Kinder aus. „Das Kindergeld ist eine besonders verlässliche Unterstützung für Familien. Auch wenn junge Eltern das Kindergeld mittlerweile online beantragen, ist in gewissen Lebenslagen eine persönliche Beratung unverzichtbar“, beschreibt Bombor die Dienstleistung rund um das Kindergeld und den Kinderzuschlag.

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