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Staatsanwaltschaft Schwerin erwirkt Haftbefehl nach Mordversuch

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Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin am 14.7. gegen einen 43 Jahre alten Mann aus Schwerin einen Haftbefehl wegen des Verdachts des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung erlassen.
 
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, am 13.7. gegen 13 Uhr in einem Dorf bei Schwerin einem Bekannten mit einer sogenannten Streitkeule auf den Kopf geschlagen und anschließend mehrfach mit einem Messer auf ihn eingestochen zu haben. Der Geschädigte erlitt lebensgefährliche Verletzungen und musste noch am Tattag notoperiert werden. Er befindet sich mittlerweile außer Lebensgefahr. Die Staatsanwaltschaft geht nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen davon aus, dass der Geschädigte, der sich zur Tatzeit alleine in seiner Wohnung aufhielt, durch den Beschuldigten überrascht und unerwartet angegriffen wurde (Heimtücke). Hintergrund der Tat ist nach gegenwärtigen Erkenntnissen ein Beziehungsstreit. Der strafrechtlich nicht vorbelastete Beschuldigte hat sich bisher nicht zur Sache eingelassen.
 
Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.

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