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AWO Schwerin passt Tarife an

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Schwerin – Wer täglich aufsteht und zur Arbeit geht, soll dafür auch fair bezahlt werden. Damit das bei allen seinen Mitarbeiter/innen der Fall ist, befindet sich der AWO Kreisverband Schwerin-Parchim e. V. mit seiner AWO-Soziale Dienste gGmbH-Westmecklenburg seit einigen Jahren in konsequenten Entgeltverhandlungen. Das erklärten die Geschäftsführung und der Vorstand bereits in einer Pressekonferenz am 4. Oktober. Die rund 670 Mitarbeiter/innen werden – so wie bei den meisten anderen Kreisverbänden der AWO in MV – nach einem eigenen Haustarif bezahlt. Der liegt aktuell noch unter dem Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVÖD Ost). Dazu muss das Sozialministerium eine Entscheidung treffen.

Die Kreisverbände der AWO agieren alle selbstständig und sind deshalb auch unabhängig vom Tarifvertrag des Bundesverbandes. Der AWO Tarifgemeinschaft MV gehören sieben der insgesamt 15 Kreisverbände sowie der AWO Landesverband MV an. Acht Kreisverbände, so auch die AWO Schwerin, haben dafür ihr eigenes Regelwerk – einen Haustarif. Die Höhe der Gehälter im Haustarif der AWO Schwerin entwickeln sich analog der Vorgehensweise der Tarifgemeinschaft stetig fort und müssen sowohl von ihr als auch von den Teilnehmern der Tarifgemeinschaft mit den Kostenträgern hart verhandelt werden bevor sie an die Mitarbeiter/innen gezahlt werden können. Als freier Träger ist die AWO auf seine Kostenträger angewiesen – den Bund, das Land und die Kommune sowie die Pflegekassen. Vor ihnen muss die AWO in Entgeltverhandlungen rechtfertigen, warum Gehaltsanpassungen notwendig sind. Diese Verhandlungen zu planen und vorzubereiten – damit alleine sind täglich mehrere Mitarbeiter/innen beschäftigt.

„Wir stehen im ständigen Kontakt mit verdi, auch über unseren Betriebsrat, und beobachten die Entwicklungen der Tarifgemeinschaft. Bei Beobachtungen ist es jedoch nicht geblieben, denn wir haben seit 2014 konsequente Gehaltssteigerungen herbeigeführt und werden unseren eingeschlagenen Weg auch weiter verfolgen. Wir haben gemeinsam mit unserem Betriebsrat im Dezember 2017 eine Betriebsvereinbarung zur Vergütung abgeschlossen. Dieses Regelwerk bildet die Basis für  eine schrittweise Anpassung der Gehälter an das TVÖD-Niveau für alle unsere Einrichtungen”, erklärt Geschäftsführer Axel Mielke.

Die Höhe der Grundgehälter in den Tabellen wird regelmäßig gesteigert – zuletzt geschehen im Sommer 2018 – und Einrichtung für Einrichtung verhandelt. Voraussetzung für jede daraufhin erfolgende Entgelterhöhung ist, dass die jeweiligen Kostenträger die Notwendigkeit sehen und den Weg auch mitgehen. Bis 2020 werden die Gehälter bei etwa 96 Prozent des TVÖD Ost liegen. Ein scheinbar kurzer Weg bis zum Ziel. Warum also nicht gleich den Tarif auf die vollen 100 Prozent anheben? Auch dafür gibt es eine Erklärung. „Sicherlich könnten wir das bei den Kostenträgern durchboxen, wenn wir es darauf anlegen. Aber höhere Gehälter für alle 670 Mitarbeiter/innen müssen irgendwie ausgeglichen werden. Das würde bedeuten, dass die Elternbeiträge oder Kosten für Pflegeplätze enorm in die Höhe schießen”, erklärt Betriebsratsvorsitzender Norbert Schmidt. „Und das wollen wir und auch die Kostenträger gerne vermeiden.”

Deswegen nähert sich die AWO ihrem Ziel schrittweise und mit Bedacht.Bei allen Verhandlungen wünschen sich Betriebsrat und Geschäftsführung der AWO-Soziale Dienste gGmbH-Westmecklenburg aber auch etwas mehr Entgegenkommen seitens der Kostenträger und Förderer: „Wir würden wesentlich leichter vorankommen, wenn das Land die Fördermittelrichtlinien anpassen würde. Einige Fördermittelrichtlinien und damit verbundene Förderungen sind seit 2005 eingefroren”, erklärt Norbert Schmidt.

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