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Ohne Fahrschein von Passau nach Rostock

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Rostock, Schwerin (ots) – Am 25. Januar wurden Beamte der Bundespolizeiinspektion Rostock durch einen Mitarbeiter der DB AG darüber informiert, dass sich im ICE 92 eine männliche Person ohne gültigen Fahrausweis befinden soll und die Kosten für die Bahnfahrt nicht entrichten könne. Eine Überprüfung der Person zwecks Nacherhebung des Fahrpreises konnte durch die Zugbegleiterin der DB AG nicht durchgeführt werden, so dass die Beamten der Bundespolizei zur Unterstützung hinzugeholt wurden.

Durch die Zugbegleiterin wurde bekannt, dass der 22-Jährige ohne Fahrausweis von Passau nach Rostock Hauptbahnhof unterwegs war.

Da eine Personalienfeststellung vor Ort nicht möglich war, wurde die Person mit zur Dienststelle genommen. Dort konnten dann die Personalien und die Anschrift des Mannes ermittelt werden.

Den 22-Jährigen erwarten nun zwei Ermittlungsverfahren wegen des Erschleichens von Leistungen, denn bereits einen Tag später, am 26. Januar, war er wieder ohne im Besitz eines Fahrausweises oder ausreichender Barmittel zu sein, mit dem RE 4303 auf der Strecke von Rostock Hbf. nach Schwerin Hbf. unterwegs.

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