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Dreistigkeit siegt nicht immer

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Schwerin (ots) – Am Abend des 27. Februar war eine 43-jährige Frau gleich zwei Mal ohne den erforderlichen Fahrausweis mit dem Zug unterwegs. Bei der Fahrkartenkontrolle im IC 2073 auf der Fahrt von Hamburg nach Ludwigslust schlug sie unvermittelt dem Zugbegleiter mit der flachen Hand ins Gesicht. Dieser schloss sie daraufhin von der Weiterfahrt aus, so dass ihre Reise zunächst in Ludwigslust auf dem Bahnhof endete. Wenig später stieg sie in den RE 13966 Richtung Schwerin – wiederum ohne im Besitz einer Fahrkarte zu sein. Am Bahnhof Schwerin wurde sie dann durch den Zugbegleiter an eine Streife des Bundespolizeireviers Schwerin übergeben. Bei der Personenkontrolle staunten die Beamten nicht schlecht, als die fahndungsmäßige Überprüfung eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Würzburg ergab. Dieser lag ein Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung durch das Amtsgericht Würzburg zugrunde. Da die Frau die Geldstrafe in Höhe von 1.800,00 EUR nicht begleichen konnte, musste sie nunmehr eine Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen in der nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt antreten.

Hinzu kommen noch die Ermittlungsverfahren wegen des Erschleichens von Leistungen und der Körperverletzung.

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