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Haftbefehl gegen drei ehemalige Beamte und einen aktiven Beamten erwirkt

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Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin führt gegen drei Beamte und einen ehemaligen Beamten der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern, die ihren Dienst im SEK des Landeskriminalamtes versehen bzw. versehen haben, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und des gemeinschaftlichen Betruges.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin gegen alle Beschuldigten Haftbefehle und Durchsuchungsbeschlüsse für ihre Wohnräume und Arbeitsplätze erlassen, die heute durch Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Schwerin, Beamte des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern sowie einsatzunterstützende Beamte des Bundeskriminalamtes und anderer Polizeidienststellen vollstreckt worden sind. Insgesamt sind 14 Objekte, u.a. in Rampe, Waldeck, Banzkow, Rostock und Güstrow durchsucht worden. Die Beschuldigten sind festgenommen und werden umgehend dem Haftrichter vorgeführt, der über den Vollzug der Untersuchungshaft zu entscheiden hat.

Im Wesentlichen wird drei der Beschuldigten zur Last gelegt, sich im Zeitraum ab April 2012 widerrechtlich Munition aus den Beständen des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern beschafft und diese dem weiteren Beschuldigten überlassen zu haben, der nach dem Ergebnis der Ermittlungen Kontakt zu Personen aus der sogenannten „Prepper“-Szene hat.

Ausgangspunkt der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Schwerin sind Erkenntnisse aus einem beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat im Zusammenhang mit der sogenannten „Prepper“-Szene geführten Ermittlungsverfahren, in welchem die Wohnräume von zwei der dort als Zeugen geführten Beschuldigten bereits im August 2017 und April 2018 durchsucht worden waren. Dabei wurden bei einem der hier Beschuldigten eine Vielzahl von Waffen und Munition in einem erheblichen Umfang gefunden, die er unsachgemäß gelagert hatte und zu deren Besitz er zum Teil auch nicht berechtigt war. Der Generalbundesanwalt hatte die Ergebnisse seiner Durchsuchungsmaßnahmen und die damit im Zusammenhang stehenden weiteren Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft Schwerin mit der Maßgabe zur Verfügung gestellt, über die Einleitung eines eigenen Ermittlungsverfahrens zu entscheiden. Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat daraufhin die Ermittlungen mit dem Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen. Das Landeskriminalamt bildete dafür eine 7-köpfige Ermittlungsgruppe, die aufgrund des erforderlichen sensiblen Umgangs mit dem Gegenstand des Verfahrens „abgeschottet“ von der sonstigen Tätigkeit im Landeskriminalamt die verfahrensgegenständlichen Taten aufgedeckt hat. Dabei haben die Beamten zum Schutz der Ermittlungen auch die Unterstützung von Polizeidienststellen anderer Bundesländer in Anspruch genommen.

Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.

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