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Vergewaltigung in Wismar aufgeklärt

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Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin gestern Haftbefehl gegen einen Heranwachsenden wegen des Verdachts der Vergewaltigung, gefährlichen Körperverletzung und der räuberischen Erpressung erlassen.

Dem 19-jährigen Tatverdächtigen aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg wird vorgeworfen, am 5.4. gegen 21 Uhr auf dem Parkplatz des Real-Marktes in Kritzow eine 50 Jahre alte Frau gezwungen haben, mit ihm in ihrem Auto in einen abgelegenen Wirtschaftsweg nahe des Autobahnkreuzes Wismar A14/A20 zu fahren. Dort soll er die Frau unter Anwendung massiver Gewalt vergewaltigt haben. Anschließend soll er mit dem Fahrzeug der Geschädigten nach Wismar zurückgefahren sein. Ihm wird weiter zur Last gelegt, die Geschädigte vor Verlassen des Fahrzeugs und seiner anschließenden Flucht zur Herausgabe von Bargeld genötigt zu haben.

Nach dem Tatverdächtigen wurde seit dem 10.4. mit einem Phantombild gefahndet. Der Ermittlungserfolg beruht auf der umfangreichen und intensiven Arbeit von Beamten des Fachkommissariats 1 der Kriminalpolizeiinspektion Schwerin sowie eines Hinweises aus der Bevölkerung. Die Auswertung einer daraufhin bei dem Verdächtigen entnomme-nen DNA-Probe ergab eine Übereinstimmung mit den im Auto der Geschädigten und an ihrer Bekleidung gesicherten Spuren.

Der Beschuldigte wurde heute festgenommen und dem Haftrichter beim Amtsgericht Schwerin vorgeführt. Dieser ordnete den Vollzug der Untersuchungshaft an. 

Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.

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