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Schweriner Nahverkehr kalkuliert Tarife neu

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Schwerin – Die Nahverkehr Schwerin GmbH hat den im abgelaufenen Schuljahr noch zeitlich begrenzten Sonderfahrausweis für Schülerinnen und Schüler neu kalkuliert. Mit Beginn des neuen Schuljahres am 12. August können Anspruchsberechtige auf dem Schulweg zu ihrer örtlich zuständigen Schule nun ohne auf die Uhr schauen zu müssen montags bis freitags die Fahrt zur Schule und wieder zurück antreten. „Das kommt insbesondere den Schülerinnen und Schülern des Sport- und Goethe-Gymnasiums zu Gute. Sie hatten in der Vergangenheit häufig Probleme im vorgegebenen zeitlichen Limit wieder den Weg vom verpflichtenden Training oder der Chorprobe nach Hause zu schaffen“, beschreibt Oberbürgermeister Rico Badenschier die Situation. „Nach Hinweisen des Bildungsministeriums und des Innenministeriums können wir nun die zeitliche Begrenzung aufheben. So kommen wir der kostenlosen Schülerbeförderung wieder ein Stückchen näher“, freut sich Badenschier.

Bisher konnten die Schülerinnen und Schüler den Sonderfahrausweis nur in der Zeit von 6 bis 17.30 Uhr nutzen.

Die Nahverkehr Schwerin GmbH hat in diesem Zusammenhang auch das Azubi-Freizeit-Ticket neu kalkuliert. „Wer also seinen Sonderfahrausweis auf eine vollwertige Monatsfahrkarte im Ausbildungsverkehr upgraden möchte, zahlt anstatt der bisherigen 17,30 Euro ab Schulstart nur noch 10,00 Euro. Dieser neue Tarif für die Freizeit ist ein tolles Angebot  für junge Menschen in unserer Stadt“, sagt der Geschäftsführer des Schweriner Nahverkehrs Winfried Eisenberg.

Mit dem Ticket können Schülerinnen und Schüler Busse und Bahnen des Nahverkehrs außerhalb des Schulweges auch an den  Wochenenden und in den Ferien nutzen. Sie sind am Schalter des Nahverkehrs oder am Ticketautomaten erhältlich. Gültig ist das Ticket aber weiterhin nur in Verbindung mit dem von der Landeshauptstadt Schwerin erstellten Sonderfahrausweis und dem Schülerausweis.

Hinweis zu Anträgen auf Schülerbeförderung
Bei Anträgen auf Schülerbeförderung, die erst nach dem 31. Mai im Stadthaus eingegangen sind, kann eine fristgerechte Bearbeitung nicht in jedem Fall sichergestellt werden. In diesem Fall werden Fahrkosten auch nicht rückwirkend erstattet. „Wer also noch keinen Antrag gestellt hat, sollte dies so schnell wie möglich nachholen“, ruft die Fachdienstleiterin für Schulen Manuela Gabriel auf.

Der Antrag auf Schülerbeförderung ist auf der Startseite des Stadtportals www.schwerin.de unter „Häufigste Onlinedienste“ zu finden. Übernommen werden die Beförderungskosten zur örtlich zuständigen Schule, wenn der Fußweg zwischen dem Wohnort und der örtlich zuständigen Schule bis zur Klassenstufe 6 länger als zwei Kilometer und ab Klassenstufe 7 länger als vier Kilometer ist.

Die Stadt wird den Berechtigten das kostenlose Schülerticket  wieder gemeinsam mit dem Bewilligungsbescheid zuschicken.

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