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Vergewaltigung am 1. Februar in Parchim

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Schwerin – In den Abendstunden des 1.2. wurde eine 21 Jahre alte Frau in der Ludwigsluster Chaussee in Parchim von einer bisher unbekannten männlichen Person von hinten angegriffen, zu Boden gebracht und dort sexuell missbraucht. Trotz umfangreicher Ermittlungen des für Sexualdelikte zuständigen Fachkommissariats 1 der Kriminalpolizeiinspektion Schwerin konnte ein Tatverdächtiger bisher nicht bekannt gemacht werden.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin angeordnet, dass männlichen Personen im Alter zwischen 25 und 40 Jahren, die zur Tatzeit mit ihren Mobiltelefonen in der Funkzelle des Tatortes eingeloggt waren, mit ihrer Einwilligung Körperzellen entnommen werden können. Die Speichelproben sollen im Anschluss untersucht und mit der an der Geschädigten festgestellten Fremd-DNA abgeglichen werden.

Die Kriminalpolizeiinspektion Schwerin tritt gegenwärtig schriftlich an die betroffenen 297 Männer heran und bittet diese, sich dem freiwilligen Test zu unterziehen. Die Speichelprobenentnahmen erfolgen in der Zeit vom 5. bis zum 10.08.2019 im Haus der Jugend in Parchim.

Der Tatvorwurf steht nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen nicht im Zusammenhang mit der Vergewaltigung einer jungen Frau im Dezember 2018 in Parchim. Die Ermittlungen in jenem Verfahren dauern an.

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