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Staatsanwaltschaft Schwerin erwirkt Haftbefehle gegen vier Beschuldigte wegen erpresserischen Menschenraubs

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Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin gestern Haftbefehle gegen vier Beschuldigte im Alter zwischen 21 und 35 Jahren aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim wegen des Verdachts des erpresserischen Menschenraubs, der räuberischen Erpressung, der gefährlichen Körperverletzung u.a. erlassen. Die zwei weiblichen und zwei männlichen Beschuldigten wurden aufgrund der Haftbefehle in den Nachmittagsstunden des gestrigen Tages festgenommen und heute den für sie zuständigen Haftrichterinnen beim Amtsgericht Schwerin vorgeführt, die den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet haben.

Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, einen 30 Jahre alten Mann unter Androhung von Gewalt am 13.9. auf einer Veranstaltung in Goldberg gezwungen zu haben, sich in ein Auto zu setzen und sie zur Wohnung einer der Beschuldigten zu begleiten. Dort sollen sie in abwechselnder Beteiligung mit weiteren Mittätern den Geschädigten geschlagen und genötigt haben, demütigende Handlungen vorzunehmen. Darüber hinaus wird den Tatverdächtigen vorgeworfen, den Geschädigten während seines bis in die frühen Morgenstunden des 15.9. andauernden Festhaltens gezwungen zu haben, von seinem Konto 150,00 Euro abzuheben. Dabei sollen sie den Geschädigten zu einem Bankinstitut begleitet und während des Abhebevorgangs die Ausgänge bewacht haben, um eine Flucht des Geschädigten zu verhindern.

Die auch gegen weitere Tatverdächtige durch die Kriminalpolizeiinspektion Schwerin geführten Ermittlungen dauern an.

Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.

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