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Baubeginn für zweiten Bauabschnitt der Straße Großer Moor

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Schwerin – Ab 4. November wird die Straßenbaumaßnahme Großer Moor fortgesetzt. Einzelheiten zum Bauablauf erfahren Anwohner und interessierte Bürger auf einer Informationsveranstaltung am 24. Oktober ab 18.30 Uhr im Demmlersaal des Rathauses.Der zweite Bauabschnitt erstreckt sich von der Einmündung der Landesrabbiner-Holdheim-Straße bis zur Einmündung in die Werderstraße. Es werden im Zuge der grundhaften Sanierung alle Straßen- und Gehwegoberflächen sowie Ver- und Entsorgungsleitungen instandgesetzt bzw. erneuert. Die große Zahl dieser Leitungen und der zum Teil sehr schwierige  Baugrund sind ausschlaggebend dafür, dass die Bauzeit insgesamt 33 Monate betragen wird. Ausführende Baufirma ist die TuK- Tief- und Kulturbau GmbH Schwerin.

Um die Anlieger möglichst wenig zu beeinträchtigen, wird das Baufeld in vier Bauabschnitte geteilt. Arbeiten sollen nach Möglichkeit parallel ausgeführt werden, um jeweils zwei Bauabschnitte in maximal anderthalb Jahren fertigzustellen. Die beauftragte Baufirma erarbeitet gegenwärtig die technologische Ablaufplanung, die auch auf der Infoveranstaltung am 24. Oktober erläutert wird.

Die Straße erhält eine in Asphalt befestigte Fahrbahn. In den Kreuzungsbereichen sorgen Aufpflasterungen für eine Verkehrsberuhigung und ermöglichen die barrierefreie Überquerung der Fahrbahn.Die Längsparkflächen sind beidseitig angeordnet. Sie werden mit Großpflaster aus Naturstein befestigt. Die Zahl der Stellplätze und Bäume verringert sich durch die Umgestaltung nicht. Die Baumstreifen schließen sich  beidseitig an die Stellplätze an. Das alleenartige Erscheinungsbild soll durch die Neupflanzungen von Silberlinden erhalten bleiben. An die Baumstreifen schließt sich beidseitig jeweils der Gehweg an. Er wird auf der Südseite in Betonsteinpflaster ausgeführt, während auf der Nordseite die vorhandenen Granitplatten wiederverwendet werden. Die Angleichung an die Gebäude erfolgt jeweils durch Mosaikkleinpflaster.

Die Erneuerung der unterirdischen Ver- und Entsorgungsleitungen und der Straßenoberfläche ist jedoch nicht möglich, ohne zuvor den vorhandenen Baumbestand zu fällen. Da die vorhandenen Allee-Bäume unter besonderem gesetzlichen Schutz stehen, bedurfte diese Fällung der naturschutzrechtlichen Genehmigung. Im Genehmigungsverfahren wurden auch die anerkannten Naturschutzverbände beteiligt. Ausschlaggebend für die Fällgenehmigung waren neben den bautechnologischen Erfordernissen auch die ungünstigen  Standortbedingungen und die geschwächte Vitalität der Linden, die bei der Erneuerung des Leitungsbestandes weiter gelitten hätte.

Die Baumfällungen finden ab  4. November statt. Danach schließt sich ab 11. November die Neuverlegung einer Gasleitung auf der gesamten Länge der Straße an. Erst nach dieser Neuverlegung können sich alle anderen Leitungsbaumaßnahmen anschließen und das Baufeldes in Bauabschnitte unterteilt werden. Weitere Einzelheiten der Ablaufplanung wird die beauftragte Baufirma im Rahmen der genannten Informationsveranstaltung vorstellen.

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