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Staatsanwaltschaft Schwerin erhebt Anklage

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Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat beim Schöffengericht des Amtsgerichtes Ludwigslust Anklage gegen einen 38 Jahre alten Berufskraftfahrer wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung sowie der Gefährdung des Straßenverkehrs erhoben.

Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, am 8.3. um 1.26 Uhr, unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehend, mit dem von ihm geführten und mit Ferkeln beladenen Lkw auf der Bundesautobahn 24 aus Richtung Hamburg kommend zwischen den Anschlussstellen Zarrentin und Wittenburg einen Verkehrsunfall verursacht zu haben, bei dem drei Menschen starben und zwei verletzt wurden. Die Staatsanwaltschaft geht nach dem Ergebnis der Ermittlungen davon aus, dass der Angeschuldigte infolge seiner rauschmittelbedingten Fahruntüchtigkeit den Standstreifen überfuhr und mit der Leitplanke kollidierte. Eine daraufhin von ihm vorgenommene Gegenlenkbewegung führte dazu, dass der Lkw umkippte und auf den Hauptfahrstreifen liegenblieb. Dabei leuchteten die Scheinwerfer des Lkw in Richtung Gegenfahrbahn, so dass er für den Nachfolgeverkehr nicht zu erkennen war. Infolge dessen verunfallten zwei Pkw und ein Lkw. Es entstand ein Fremdsachschaden in Höhe von ca. 95.000,00 €.

Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass für den Angeschuldigten auch nach Anklageerhebung der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt.

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