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Barrierefreier Ausbau Hst. Hauptbahnhof – Aussetzen des Vorhabens

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Schwerin – Bedauerlicherweise müssen wir darüber informieren, dass der barrierefreie Ausbau der Haltestelle Hauptbahnhof, verbunden mit der Schaffung barrierefreier Querungshilfen, bis auf weiteres ausgesetzt werden muss. Für das konkrete Vorhaben ist der Abschluss eines Planrechtsverfahrens nach BOStrab, der Bau- und Betriebsordnung für Straßenbahnen, erforderlich. Ein Bestandteil eines solchen Planrechtsverfahrens ist ein qualifiziertes Lärmschutzgutachten, um eine rechtssichere Abwägung des Gemeinwohls gegen das Einzelwohl vornehmen zu können.

Unter Rücksichtnahme auf die Anlieger, insbesondere der Hotels, wurde zwischenzeitlich der Verzicht auf Nacht- und Wochenendarbeiten in die vorbereitenden Planungen aufgenommen. Im Ergebnis verlängerten sich wesentlich die einzuplanenden Bauzeiten für die sogenannten Medienträger (die Auftraggeber für Wasser- und Abwasserleitungen, für Strom- und nachrichtentechnische Anlagen, für Fernwärme usw.) und der Baubeginn wäre wesentlich früher erforderlich. Es ist jedoch nicht gelungen, wesentlich früher als ursprünglich vorgesehen ein Lärmschutzgutachten für die Baustelle erstellen zu lassen. Damit verbunden ist eine rechtzeitige Plangenehmigung nicht mehr gesichert.

Erfolgt ein Baubeginn ohne das Vorliegen einer Plangenehmigung, besteht die Gefahr, dass durch eine einstweilige Verfügung das Bauvorhaben auf unbestimmte Zeit gestoppt wird. Dieses ist insbesondere unter dem Hintergrund zu betrachten, dass trotz der Information über den Verzicht auf Nacht- und Wochenendarbeit bereits ein Widerstand gegen das Vorhaben durch einzelne Anlieger erkennbar ist.

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