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Staatsanwaltschaft Schwerin beantragt Haftbefehl

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Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat heute beim Amtsgericht Schwerin gegen einen 42 Jahre alten Mann aus Boizenburg einen Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags und des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung beantragt.
 
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, in den Abendstunden des gestrigen Tages in seiner Wohnung auf einen 41 Jahre alten Nachbarn mehrfach mit einem Messer eingestochen und ihn dadurch getötet zu haben. Anschließend informierte er über den Notruf die Polizei. Als die Beamten vor Ort eintrafen, öffnete er seine Wohnungstür nicht. Da der Beschuldigte gegenüber der Einsatzleitstellte seinen Suizid angekündigt hatte, entschlossen sich die Beamten zur Notöffnung der Tür. Dabei soll der Beschuldigte auf die am Einsatz beteiligten Beamten mit einer Waffe der Marke „Walther“ geschossen haben. Ein Polizeibeamter wurde am linken Unterarm getroffen. Er wurde in den frühen Morgenstunden operiert. Durch professionelle Polizeiarbeit konnte der Beschuldigte dazu bewegt werden, seine Waffe niederzulegen. Im Anschluss wurde er unverletzt festgenommen. Zum Hintergrund der Tat liegen gegenwärtig keine Erkenntnisse vor.
Der Beschuldigte hat sich bisher nicht zur Sache eingelassen.
 
Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.

Hinweis:
§ 212 Abs. 1 StGB (Totschlag) –
Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
§ 211 StGB (Mord) –
Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
Mörder ist, wer … heimtückisch … einen Menschen tötet.
§ 23 Abs. 2 StGB (Strafbarkeit des Versuchs) – Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat.

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