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Vier Infizierte bereits genesen

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Schwerin – Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt steht in engem Kontakt mit dem medizinischen Dienst in der Erstaufnahmestelle (EAE) Stern Buchholz, dem Landesamt für Innere Verwaltung und den Malteser Werken als Betreibern der EAE. Entsprechend der aktuellen Lage werden Entscheidungen schnell der Situation angepasst. Dies zeigt, dass die mit der Stadt Schwerin abgestimmten Abläufe und Informationskanäle funktionieren und alles unternommen wird, um eine Ausbreitung von Infektionen innerhalb der Erstaufnahmeeinrichtung zu verhindern.

Die engmaschigen Kontrollen und Schutzvorkehrungen betreffen nicht nur die Asyl- und Schutzsuchenden  sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Malteser Werke. So wurden fünf Malteser in der Erstaufnahmestelle Stern Buchholz seit dem Wochenende positiv auf den Coronavirus getestet, zwei am Samstag, drei weitere am heutigen Dienstag.

Für den Betreiber der EAE gelten besondere Schutzvorkehrungen. Die Malteser arbeiten in der Erstaufnahmeeinrichtung unter Schutzausrüstung mit Handschuhen und Atemmasken. Eine eindeutige Ansteckungsquelle konnte bisher nicht festgestellt werden. Die positiv getesteten Malteser wurden jeweils in häusliche Isolation geschickt. Es gab im familiären Umfeld mindestens eines Mitarbeiters ebenfalls Infektionen. Enge Kontaktpersonen in Familie und Arbeitsumfeld haben vom Gesundheitsamt Quarantäneanordnungen erhalten.

„Das Vorgehen entspricht dem üblichen Maßnahmen bei Nachweis von Coronainfektionen.  Die Durchsetzung der strengen Hygienemaßnahmen, insbesondere das Kontaktverbot untereinander werden nun noch konsequenter kontrolliert und geahndet“, so die Hygieneärztin des Schweriner Gesundheitsamtes Gerit Hübner.

Die ersten vier Personen konnten die Ausweicheinrichtung der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) des Landes, die in Parchim eingerichtet ist, am Montag als genesen wieder verlassen und sind nach Stern Buchholz zurückgekehrt. Es existiert seit Auftreten des ersten Infektionsfalles am 13. März 2020 ein Aufnahme-und Verteilungsstopp in der EAE Stern Buchholz. Davon ausgenommen sind die Rückkehrer aus Parchim, die bereits von der Infektion genesen sind.

Aus Sicht des Schweriner Gesundheitsamtes ist es nicht erforderlich, die gesamte Erstaufnahmestelle Stern Buchholz unter Quarantäne zu stellen. Auch die Verlegung immungeschwächter oder anderer besonders infektionsgefährdeter Personen aus der Einrichtung in andere dezentrale Unterkünfte ist nicht notwendig, da frühzeitig innerhalb der Erstaufnahmeeinrichtung ein Schutzhaus eingerichtet wurde. Diese Schutzräume werden seit dem Auftreten der ersten Infektionen zum Schutz der Risikogruppen innerhalb der EAE genutzt. Im Schutzhaus sind neben Immungeschwächten auch allein reisende Frauen mit und ohne Kinder, ältere Frauen und Männer untergebracht. Alle erhalten ihr Essen innerhalb Schutzhaus und müssen nicht zur Kantine gehen.

„Es besteht weiterhin ein Aufnahme- und Verteilungsstopp für Asyl- und Schutzsuchende in Stern Buchholz. Innerhalb der Einrichtung wurden und werden alle Maßnahmen der medizinischen Versorgung, Umsetzung von Quarantäne- und Isolationsmaßnahmen sowie separaten Versorgung und Betreuung getroffen, um eine Weiterverbreitung von Infektionen zu verhindern“, versichert die Infektionsmedizinerin Gerit Hübner.

Personen aus der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) des Landes in Stern Buchholz, die am Corona-Virus erkrankt sind, werden zur häuslichen Isolation in einer Ausweichunterkunft der EAE in Parchim untergebracht. Es handelt sich um Fälle mit milder Symptomatik, die nicht stationär behandelt werden müssen. Sie werden an ihrem Ausweichstandort betreut und versorgt. Die Kontaktpersonen werden separat in Stern Buchholz unter häuslicher Quarantäne gestellt. Für die Separierung der Kontaktpersonen innerhalb der EAE sind spezielle Gebäudeabschnitte mit gesonderten Zugängen und einer separaten Essenversorgung ausgewiesen worden.

Polizei und Sicherheitsdienst stellen sowohl am Ausweichstandort in Parchim als auch in Stern Buchholz gemeinsam mit dem Betreiber sicher, dass die verordnete Isolation bzw. Quarantäne strikt eingehalten wird. Eine Entlassung der Betroffenen geschieht nur nach Zustimmung durch die Gesundheitsbehörde.

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