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Geplante Reise nach Hamburg endete in JVA

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Schwerin (ots) – Für einen 42-jährigen Mazedonier endete eine geplante Reise nach Hamburg zu seiner Familie in der Justizvollzugsanstalt.

Beamte des Bundespolizeireviers Wismar stellten bei der Kontrolle des Mannes am Bahnhof Bad Kleinen fest, dass dieser durch die Staatsanwaltschaft Schwerin zur Strafvollstreckung wegen des Erschleichens von Leistungen ausgeschrieben war.

Dieser Ausschreibung lag ein Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichts Wismar vom 06. Dezember 2019 zugrunde. Der 42-Jährige wurde im Jahre 2018 durch das Amtsgericht Wismar wegen des Erschleichens von Leistungen in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und die Bewährungszeit auf zwei Jahre festgelegt.

Da er flüchtig war und sich nicht mehr bei seinem Bewährungshelfer meldete, wurde die Aussetzung zur Bewährung widerrufen, so dass der Mann nunmehr zur Verbüßung der viermonatigen Freiheitsstrafe in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt verbracht wurde.

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