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Für Besucher des Stadthauses ist eine Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht

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Schwerin – Ab dem 27. April wird das Stadthaus schrittweise für die Bürgerinnen und Bürger wieder öffnen. Wichtig ist, dass ab Montag das Tagen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht ist, wenn ein Termin im Stadthaus wahrgenommen wird. Zu beachten ist, dass im Stadthaus kein Mund-Nasen-Schutz verkauft wird. Jeder Besucher muss sich selbst im Vorfeld einen Mund-Nasen-Schutz besorgen. Die Stadtverwaltung vertraut dabei auch auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Es kann auch ein Tuch oder ein Schal als Schutz verwendet werden. Somit sollte diese Pflicht ohne großen Aufwand für jeden Einzelnen erfüllbar sein. Die Termine im Stadthaus sollen darüber hinaus möglichst nur von der direkt betroffenen Person wahrgenommen werden. Bitte überprüfen Sie, ob beispielsweise Kinder unbedingt zum Termin mitgenommen werden müssen. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, da das Kontaktverbot möglichst streng eingehalten werden soll.

Termine für zahlreiche Dienstleistungen können rund um die Uhr unter www.schwerin.de/terminvergabe gebucht werden.

Der Zugang zum Stadthaus erfolgt über den Haupteingang und wird durch die Sicherheitskräfte des Wachdienstes gewährt. Lotsen kontrollieren die vereinbarten Gesprächstermine und weisen den Weg.

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