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Durchsuchungen bei der Unteren Waffenbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim

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Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin führt ein Ermittlungsverfahren gegen einen Sachbearbeiter der Unteren Waffenbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim u. a. wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und wegen Vorteilsannahme.

Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte Ende 2017 u. a. 10 Patronen Kriegswaffenmunition, die im Rahmen einer Durchsuchung beim gesondert verfolgten Marko G. sichergestellt worden waren, aus dienstlicher Verwahrung einem gesondert verfolgten weiteren Beschuldigten ausgehändigt hat. Dieser verfügte nicht über die erforderliche Erlaubnis nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Die ausgehändigte Kriegswaffenmunition wurde so auch nicht Gegenstand des gegen Marko G. geführten Strafverfahrens, in dem das Landgericht Schwerin ihn am 19.12.2019 (noch nicht rechtskräftig) wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten unter Aussetzung der Strafe zur Bewährung verurteilt hat.

Weiterhin besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte 2017 für die kurzfristige Erteilung einer Einfuhrgenehmigung für ein Gewehr eine geldwerte Gegenleistung von dem gesondert verfolgten weiteren Beschuldigten angenommen hat.

Im Rahmen der Ermittlungen wurden zur Auffindung von Beweismitteln in der vergangenen Woche richterliche Durchsuchungsbeschlüsse u. a. für die Diensträume des Beschuldigten vollstreckt.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich auf die Unschuldsvermutung hin.

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