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Gesundheitsamt stellt keine Corona-Verstöße am Goethe-Gymnasium fest

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Schwerin – Das Gesundheitsamt Schwerin hat sich am Donnerstag bei einer neuerlichen Ortsbegehung am Goethe-Gymnasium in Schwerin von der Einhaltung des Hygieneplans überzeugt. Auch in einer schriftlichen Stellungnahme konnte die Schule Kritik entkräften, die Eltern in anonymen Hinweisen an die Presse vorgebracht hatten.

Das Staatliche Schulamt Schwerin war als landesbehördliche Schulaufsicht in den Ortstermin einbezogen. Der Schulleiter des Musikgymnasiums Reinhard Maas ging gemeinsam mit der Hygieneärztin Gerit Hübner vom Gesundheitsamt Schwerin und dem für die Gymnasien zuständigen Schulrat Torsten Kröll die Hinweise Punkt für Punkt durch: „Die Musikgymnasien haben die Möglichkeit, von den Festlegungen des Rahmenhygieneplans des Landes abzuweichen. Sonst könnten sie ihren Unterricht als Spezialschule nicht durchführen. Die Schule konnte uns schlüssig darlegen, dass die am Goethe-Gymnasium praktizierten Sonderregelungen nicht über die mit uns vereinbarten Ausnahmen hinausgehen. Das haben wir im Ortstermin überprüft und auch bestätigt gefunden. Und es deckt sich auch mit zahlreichen Zuschriften, die die Schule und das Gesundheitsamt inzwischen von zufriedenen Eltern erhalten haben“, erklärt die leitende Hygieneärztin des Schweriner Gesundheitsamtes Gerit Hübner.

In Vorbereitung auf die geplante Wiedereröffnung der Chorgruppen und Ensembles hatte das Gesundheitsamt bereits während der Sommerferien im Juli eine Ortsbesichtigung mit ausführlichen Abstimmungen zum Hygieneplan der Schule durchgeführt. „Wir haben uns die gesamte Schule angeschaut, insbesondere die Probenräume für Bläserklassen, Bläserensemble, Bigband, Jugendkammerchor, Jugendchor und Sinfonisches Jugendblasorchester“, berichtet Gerit Hübner. Spezifisch für jeden einzelnen Probenraum wurde eine deutlich begrenzte Schülerzahl festgelegt. Für Sänger und Bläser gilt dabei ein größerer Mindestabstand von zwei Metern.  In der großzügigen Aula mit guter Belüftung und großer Deckenhöhe können auf dieser Basis sogar Chorproben mit bis zu XXX Teilnehmern stattfinden.

Genehmigte Abweichungen von den Festlegungen des Rahmenhygieneplans gibt es bei den jeweiligen klassenüberschreitenden Ensembles. Diese Besonderheit hat das Gesundheitsamt zugelassen, weil diese Ausnahme mit dem Grundprinzip der Kohorten-Bildung vereinbar ist.  Es handelt sich bei diesen Ensembles ebenfalls um feste Gruppen. Sie stellen neben den Familien der Schüler bzw. der Lehrer und der Klassenkohorte eine weitere Gruppe dar. „Das wurde mit dem Gesundheitsamt detailliert abgesprochen. Wir konnten das genehmigen, weil für den Fall einer Erkrankung Gruppenzugehörigkeiten für unsere Ermittler im Infektionsschutz weiterhin gut nachvollziehbar bleiben“, bestätigt Hübner.

Einteilung in Doppeljahrgänge und versetzte Unterrichts- und Pausenzeiten
Auch für den übrigen Unterricht wurde ein sehr detaillierter Hygieneplan auf Basis der Rahmenrichtlinie des Landes erarbeitet. Die Klassenstufen sind in Kohorten eingeteilt. Jeder Doppeljahrgang benutzt einen separaten Eingang. Die Pausenzeiten sind versetzt angelegt, sodass sich Schüler möglichst wenig begegnen.  Auch eine Sektorenplanung der Aufenthaltsbereiche für den Schulhof liegt vor. Die Einhaltung wird beobachtet.

„Wir haben uns die Pausensituation in einer großen Pause angeschaut und konnten keine Verstöße bezüglich des Hygieneplanes feststellen. Wenige Schüler und eine Lehrerin, die wir ohne Maske im Treppenhaus antrafen, hatten ein ärztliches Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht aus medizinischen Gründen“, so Gerit Hübner.

Die differenziertere Einteilung in Doppeljahrgänge für die Hofzeiten konnte inzwischen weiter optimiert werden. Da sich nur ein geringer Teil der Schüler im Pausenhof aufhält, ist eine Überfüllung der in Segmente aufgeteilten Flächen nicht zu befürchten. „Das Goethe-Gymnasium verfügt über sehr hohe großzügige Flure und Treppenhäuser mit offenem Charakter, die gut belüftet und lichtdurchflutet sind. Ein zusätzliches Aerosolminimierungskonzept ist hier nicht nötig. Die erforderlichen Mindestabstände in den Pausenzeiten sowie zu Schulbeginn und Schulschluss können durch versetzte Zeiten und die Großzügigkeit der Treppenhäuser sehr gut eingehalten werden. Davon konnten wir uns selbst überzeugen.“

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