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Trunkenheit im Sportbootverkehr

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Schwerin (ots) – Am 21.07.2013 kontrollierte die Streifenbesatzung der Wasserschutzpolizei Schwerin gegen 21:34 Uhr auf dem Schweriner Aussensee ein Sportmotorboot. Während der Kontrolle stellten die eingesetzten Polizeibeamten Alkoholgeruch in der Atemluft des 49-jährigen Sportbootführers fest. Der anschließend freiwillig durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,90 Promille. Daraufhin wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobenentnahme veranlasst. Eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr wurde gefertigt.

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