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Alkohol im Straßenverkehr

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Wismar (ots) – Am Montagabend ereigneten sich in Wismar drei Vorfälle bei denen Alkohol im Straßenverkehr zu Strafanzeigen führte. Gegen 20:15 Uhr ereignete sich infolge des übermäßigen Genusses alkoholischer Getränke im Bereich der Wismarer "Lübschen Burg" ein schwerer Verkehrsunfall. Ein 27-jähriger Mann fuhr zu diesem Zeitpunkt mit einem nicht zugelassenen Pocket-Bike vom Radweg auf die Straße ohne dabei auf ein auf der Lübschen Straße in Richtung Stadtzentrum fahrendes Krad zu achten. In der weiteren Folge kam es zum seitlichen Zusammenstoß der Fahrzeuge. Bei dem Unfall verletzte sich der 27-Jährige, der zudem keinen Helm trug, schwer und musste mit einem Rettungswagen ins Klinikum gebracht werden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,34 Promille. Der 52-jährige Krad-Fahrer verletzte sich bei dem Unfall leicht.

Der entstandene Schaden wird auf 1.500 Euro geschätzt. Gegen den 27-jährigen Unfallverursacher wurden Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, des Verstoßes gegen die Abgabenordnung, des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis und der Gefährdung des Straßenverkehrs durch den Einfluss von Alkohol gefertigt. Um 22:35 Uhr stellte eine Funkwagenbesatzung einen auffällig fahrenden Radfahrer in der Gdansker Straße in Wismar fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,16 Promille.

Anschließend wurde im Wismarer Klinikum eine Blutprobe entnommen, die Weiterfahrt untersagt und eine Strafanzeige gefertigt. Nur 11 Minuten später gegen 22:46 Uhr entdeckte eine andere Funkwagenbesatzung einen betrunkenen Radfahrer im Bereich der Schweriner Straße Ecke Dahlmannstraße. Der durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,71 Promille. Auch hier folgten Blutprobenentnahme, Verbot der Weiterfahrt und Fertigung einer Strafanzeige.

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