Schwerin – Der Wunsch nach Einbürgerung ist in der Landeshauptstadt weiterhin ungebrochen: 289 Schwerinerinnen und Schweriner haben im vergangenen Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. In diesem Jahr waren es schon 231 Einbürgerungen. 816 Antrage müssen noch bearbeitet werden.
Zur jährlichen Einbürgerungsfeier im Demmlersaal des Rathauses begrüßten Stadtpräsident Sebastian Ehlers und Oberbürgermeister Rico Badenschier die neu Eingebürgerten des Vorjahres und ihre Angehörigen. Der aus Frankreich stammende Sprachmittler Claude Samuel Gouet berichtete in seiner Festrede über seinen Werdegang, das Ankommen in Schwerin und die Erfahrungen bei der Einbürgerung. Musikalisch wurde die Veranstaltung von Matthias Ellinger, Lehrkraft am Konservatorium Schwerin, und dem Duo Juliana Diaz Chico/Fabrizio Nurra gestaltet.
In der Landeshauptstadt Schwerin leben derzeit 11.863 Ausländerinnen und Ausländer, darunter 3.481 ukrainische Staatsbürger. „Der Einbürgerungswille der Zugewanderten ist seit dem Jahr 2024 erneut deutlich gestiegen. Das ist nicht überraschend, da Einbürgerungen seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts am 27. Juni 2024 nunmehr schon nach fünf Jahren und in besonderen Einzelfällen sogar bereits nach drei Jahren Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet möglich sind. Auch die mit der Gesetzesänderung ermöglichte Hinnahme der Mehrstaatigkeit führt zu einem erheblichen Antragsaufschwung“, bestätigt die Leiterin der Schweriner Ausländerbehörde Conny Schwentner.
„Kriege und Unruhen zwingen Menschen ihre Heimatländer zu verlassen, viele haben die Chance ergriffen, sich in unserer Stadt einzuleben und heimisch zu werden. Darüber hinaus kommen Menschen auch als ausländische Fachkräfte oder der Liebe wegen nach Schwerin. Die Entscheidung für die deutsche Staatsbürgerschaft ist in jedem Fall ein Bekenntnis zu unseren Werten. Die Einbürgerung ermöglicht auch die volle politische Teilhabe in unserer Stadt, weil man dann auf allen Ebenen wählen oder sich zur Wahl stellen kann“, sagte Oberbürgermeister Rico Badenschier in seiner Festrede.
137 Frauen und 152 Männer aus 42 Staaten wurden im zurückliegenden Jahr eingebürgert. Die Älteste war zum Zeitpunkt der Einbürgerung 83 Jahre alt, die Jüngste 6 Monate und wurde als russische Staatsbürgerin in Schwerin geboren. Die meisten Eingebürgerten kamen aus Syrien (147), der Ukraine (26) und der Russischen Föderation (14), Afghanistan (8) und der Türkei (9). Außerdem waren Brasilien, Ägypten, Armenien, Irak, Iran und Bulgarien als Herkunftsstaaten vertreten. „Wir tragen dem hohen Einbürgerungswillen Rechnung, indem wir die Ausländerbehörde an dieser Stelle verstärkt haben. So sind wir wieder so leistungsfähig wie im Jahr 2023. Es konnten bis zum Juli 2025 fast so viele Anträge auf die deutsche Staatsbürgerschaft bewilligt werden wie im gesamten Vorjahr. Der Antragsberg aus 2024 schmilzt wieder“, so der OB.
Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, zählt nicht allein der Wille des Antragstellers. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass diejenige oder derjenige im Regelfall einen fünfjährigen Aufenthalt in der Bundesrepublik vorweisen kann. In bestimmten Fällen – etwa besonderen Integrationsleistungen oder der Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft mit einem/einer Deutschen – ist eine verkürzte Wartezeit möglich.
In jedem Fall muss ein Einbürgerungstest bestanden und Sprachkenntnisse durch eine Prüfung nachgewiesen werden. Darüber hinaus dürfen die Antragsteller nicht vorbestraft sein. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass die Menschen ihren Lebensunterhalt in Deutschland selbst bestreiten. Ferner müssen die Männer und Frauen die demokratische Rechtsordnung der Bundesrepublik anerkennen.