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Kabinett stimmt Gesetzentwurf zu

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Schwerin (ots) – Das Finanzausgleichsgesetz (FAG M-V) enthält als sogenanntes Dauergesetz verschiedene Regelungen, die in gesetzlich festgelegten zeitlichen Abständen auf ihre Wirkung und Angemessenheit überprüft werden müssen. Hieraus ergibt sich aktuell die Notwendigkeit, Anpassungen vorzunehmen. Einige Regelungen sollen darüber hinaus auch inhaltlich geändert werden. Innenminister Lorenz Caffier hat heute dazu dem Kabinett einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem für 2014 und 2015 je 1,1 Mrd. EUR für die Kommunen bereit gestellt werden. Mit den eigenen Steuereinnahmen verfügen die Kommunen damit über jährlich 2 Mrd. EUR, um ihre Aufgaben zu finanzieren. Hinzu kommen verschiedene Fördermittel der Landesregierung für Investitionen in die kommunale Infrastruktur.

"Nach Jahren großer Investitionen müssen jetzt auch viele Kommunen ihre Haushalte in Ordnung bringen. Trotz rückläufiger Zuweisungen von Bund und EU hält die Landesregierung die kommunale Finanzausstattung stabil," sagte Innenminister Lorenz Caffier. Im Abstand von vier Jahren ist die Verteilung der nach dem Vorwegabzug verbleibenden allgemeinen Schlüsselmasse zu untersuchen. Diese wird auf die kommunalen Gruppen (kreisangehörige Gemeinden, kreisfreie und große kreisangehörige Städte sowie Landkreise) in Abhängigkeit von Einwohnerzahl und Steuerkraft verteilt. Die Überprüfung der Verteilung hat hier einen moderaten Änderungsbedarf ergeben. Ebenfalls ist zu überprüfen gewesen, ob aufgrund von Veränderungen im Aufgabenbestand die Verteilung der Zuweisungen angepasst werden müssen, die die Landkreise, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden für den übertragenen Wirkungsbereich erhalten (Vorwegabzug nach § 15). Die Überprüfung hat eine Kostensteigerung um 18,1 Mio. EUR ergeben, so dass dieser Vorwegabzug entsprechend zu Lasten der Schlüsselmasse erhöht wird. Darüber hinaus ist die Verteilung der Finanzzuweisungen zwischen Land und Kommunen ebenfalls überprüft worden. Dabei wurde gegenübergestellt, wie sich die Gesamteinnahmen und -ausgaben des Landes einerseits und der Kommunen andererseits entwickelt haben. In beiden Fällen wurde keine Veränderungen festgestellt, die eine Anpassung zwingend erforderlich gemacht hätten. Die derzeitige Beteiligungsquote an den Einnahmen und Einzahlungen bleibt daher bestehen und wird auch weiterhin in den Jahren 2014 und 2015 für die Kommunen 33,99 % und für das Land 66,01% betragen. Die Überprüfung erfolgte auf Basis des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes. Bei stärker steigenden Landeseinnahmen haben die Kommunen einen höheren Ausgleichsanspruch gegen das Land. Vermindern sich die Steuereinnahmen des Landes hingegen stärker als die der Kommunen, verringert sich entsprechend auch der Anspruch der Gemeinden auf Leistungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich.

Neu geregelt wird die Theaterzuweisung. Diese umfasst insgesamt nach dem FAG M-V 35,8 Mio. EUR. Von diesen Zuweisungsmitteln für Theater und Orchester sollen ab dem Jahr 2014 zunächst 24,9 Mio. EUR aus dem FAG M-V an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Finanzierung der Theater und Orchester im Land übertragen und ab dem Jahr 2016 komplett aus dem FAG herausgelöst werden. Die restlichen 10,9 Mio. EUR verbleiben im FAG M-V und werden im Rahmen der Zuweisungen für übergemeindliche Aufgaben an die Oberzentren als Träger der Mehrspartentheater verteilt.

Neu aufgenommen ist eine Regelung, nach der ein Landkreis, der einen Wertausgleich an eine eingekreiste Stadt im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung zu leisten hat, einen Zuschuss aus dem Kommunalen Ausbaufonds erhalten kann. Dies entlastet die betroffenen Landkreise erheblich.

Die jetzigen Anpassungen stehen jedoch nicht im Zusammenhang mit der von der Landesregierung in Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden geplanten umfassenden Überprüfung des kommunalen Finanzausgleichssystems. Hierzu wird es wie angekündigt ein finanzwirtschaftliches Gutachten geben. Auf der Grundlage dieses Gutachtens werden dann Handlungsvorschläge ausgearbeitet. Einerseits ist die Verteilung der Finanzausgleichsmasse zwischen dem Land und den Kommunen zu untersuchen (vertikaler Finanzausgleich), andererseits die sich aus den Aufgaben ergebenden Finanzbedarfe innerhalb der kommunalen Familie (horizontaler Finanzausgleich). Das Ausschreibungsverfahren für die Beauftragung eines Gutachters wird derzeit im Innenministerium vorbereitet.

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