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Staatsanwaltschaft erwirkt Haftbefehl gegen mutmaßlichen Drogendealer

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Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Parchim am heutigen Tage Haftbefehl gegen einen 29jährigen Mann aus Parchim wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erlassen und die Untersuchungshaft angeordnet.

Polizeibeamte hatten bei der Aufnahme eines von dem Beschuldigten unter Drogenein-fluss am 05.09.2013 in Parchim verursachten Verkehrsunfalls dessen Pkw durchsucht und dabei erhebliche Mengen an Betäubungsmitteln, u. a. 40,2 Gramm Kokain, 1,362 Kilogramm Amphetamin, 47,7 Gramm Marihuana und 110 Ecstasy-Pillen festgestellt.

Bei dieser Menge kommt der Verbrechenstatbestand des § 29a Betäubungsmittelgesetz in Betracht. Dieser sieht Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor. Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft.

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