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Der Bericht zur Telekommunikationsüberwachung

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Schwerin – Innenminister Lorenz Caffier hat gestern im Kabinett den Bericht über die polizeilich-präventiven Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) im Jahr 2012 vorgestellt. Darin werden die Maßnahmen aufgeführt, bei denen die Landespolizei mit
Hilfe der Telefongesellschaften Handystandorte, Verbindungsdaten oder Gesprächsinhalte zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen vorgenommen wurden.

"Bei einem Vergleich der Gesamtzahl der Überwachungsmaßnahmen im Jahr 2012 von 161 Fällen mit der Gesamtzahl der Maßnahmen im Jahr 2011 von 119 und im Jahr 2010 von 131 Fällen, ist ein Fallzahlenanstieg festzustellen", berichtet Innenminister Caffier. "Dieser Anstieg ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die von einer Telekommunikationsüberwachung jeweils Betroffenen heute mehrere Anschlüsse und vereinzelt sogar eine Vielzahl von Mobilfunknummern für ihre Kommunikation nutzen. Insofern muss sich auch die richterlich genehmigte Anordnung der Überwachungsmaßnahme auf alle ermittelten Anschlüsse der zu überwachenden Person beziehen, um das mit ihr verfolgte Ziel erreichen zu können."

Statistisch wird jede einzelne Anschlussüberwachung als ein Fall gezählt. Somit ist die Zahl der Überwachungsmaßnahmen nicht gleichzusetzen mit der Anzahl der überwachten Personen. Im Jahr 2012 ereigneten sich insgesamt 125 Lebenssachverhalte, die eine
Telekommunikationsüberwachung notwendig machten. Somit ist eine Differenz zu den insgesamt überwachten Anschlüssen von 36 zu verzeichnen.

Im Jahr 2011 fiel bei insgesamt 119 statistisch erfassten Fällen und 109 Lebenssachverhalten die Differenz deutlich niedriger aus.

Im aktuellen Jahresbericht zur präventiven Telekommunikationsüberwachung ist erneut festzustellen, dass die Standortermittlung mit insgesamt 123 der 161 Fälle die Mehrzahl der
Maßnahmen bildet. Sie sind wieder nahezu vollständig zur Suche nach vermissten, hilflosen oder suizidgefährdeten Personen angeordnet worden. Gerade in diesem Bereich hat sich die bestehende Befugnis zur Erhebung bestimmter Telekommunikationsdaten zum Zwecke der Gefahrenabwehr für die Polizei als unerlässlich erwiesen. Auch sämtliche Verkehrsdatenerhebungen (28 Fälle )im Jahr 2012 und teilweise auch die inhaltlichen Überwachungsmaßnahmen (10 Fälle) erfolgten im Rahmen der Vermisstensuche.

"Es geht um die Rettung von Menschenleben, und es gilt zu verhindern, dass eine Person, die Selbstmord angekündigt hat oder eine sonst vermisste Person, nicht mehr rechtzeitig gefunden werden kann", stellt Innenminister Caffier fest. "Die Polizeibehörden des Landes sind wie schon die Jahre zuvor mit der vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Befugnis zur Überwachung der Telekommunikation sehr sorgfältig und verantwortungsbewusst umgegangen."

Aufgrund des damit verbundenen Grundrechtseingriffs bedarf es bei der Telekommunikationsüberwachung immer einer richterlichen Anordnung. Soweit in Eilfällen eine richterliche Entscheidung nicht im Vorfeld der Maßnahme eingeholt werden konnte, ist diese unverzüglich nachgeholt bzw. ein entsprechender Antrag seitens der
Landespolizei beim Gericht gestellt worden. Insofern liegen die polizeilich veranlassten Telekommunikationsüberwachungen ständig einer richterlichen Überprüfung.

Der von Innenminister Caffier heute vorgestellte Bericht enthält zudem die Angabe, dass keine akustischen Wohnraumüberwachungen gemäß § 100c Absatz 1 der Strafprozessordnung im Kalenderjahr 2012 durchgeführt worden sind.

Das Innenministerium berichtet dem Landtag mindestens einmal jährlich über die Anzahl der Einsätze technischer Mittel zur Gefahrenabwehr nach den Regelungen des Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SOG MV).

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