Schwerin – Ab Donnerstag, den 25.11. gilt für Besucherinnen und Besucher des Stadthauses die 3G-Regelung. Das heißt, wer einen Termin im Stadthaus wahrnimmt, muss einen Nachweis vorlegen, dass er geimpft, genesen oder getestet ist. Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung gilt die 3G-Pflicht.
Dem Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Schwerin wurden am Mittwoch 42 Neuinfektionen gemeldet. Damit gibt es derzeit 534 aktive Infektionen (absolut 3964). 3315 Schwerinerinnen und Schweriner gelten als genesen. Zehn Menschen müssen derzeit im Krankenhaus behandelt werden. Die Infektionsinzidenz steigt auf 377,6 Fälle je 100.000 Einwohner. Die Hospitalisierungs-Inzidenz liegt aktuell bei 5,2.
Drei weitere Schulen sind von Quarantäneanordnungen betroffen:
- Am Sonderpädagogisches Förderzentrum „Am Fernsehturm wurden für die Klasse 10 BR2 Quarantänemaßnahmen angeordnet. Am Donnerstag, den 25.11.2021 findet für die Klasse ein PCR-Test statt. Bei negativem Testergebnis ist der Schulbesuch ab Freitag, den 26.11.2021 wieder möglich.
- In der Grundschule Lankow wurden für die Klasse 3d Quarantänemaßnahmen angeordnet. Am Sonnabend, den 27.11.2021 findet für die Klasse ein PCR-Test statt. Bei negativem Testergebnis ist der Schulbesuch ab Montag wieder möglich.
- Am Sportgymnasium wurden für die Klasse 6a Quarantänemaßnahmen angeordnet. Am Sonnabend, den 27.11.2021 findet für die Klasse ein PCR-Test statt. Bei negativem Testergebnis ist der Schulbesuch am Montag wieder möglich.
Die zugehörigen Allgemeinverfügungen wurden unter www.schwerin.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Es sind fünf weitere Schulklassen an vier weiteren Schulen von Einzelinfektionen betroffen. In diesen Klassen ordnete das Gesundheitsamt die tägliche Testung an. Die Maskenpflicht gilt ohnehin.