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Raubüberfall in Parchim–Staatsanwaltschaft Schwerin erwirkt Haftbefehl

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Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Parchim am 18.12.2013 Haftbefehl gegen einen 19-jährigen Heranwachsenden aus Parchim wegen Verdachts des schweren Raubes erlassen.

Nach den bisherigen Ermittlungen ist der Beschuldigte dringend verdächtig, am 17.12.2013 gegen 19:30 Uhr maskiert und mit einem großen Fleischermesser bewaffnet, den Pennymarkt in der Leninstraße in Parchim überfallen zu haben. Er bedrohte zunächst die Kassiererin und verlangte die Herausgabe des Bargeldes. Schließlich brach er mit dem mitgeführten Messer selbst die Kasse auf, entnahm einen dreistelligen Geldbetrag und flüchtete mit einem Kleinkraftrad.

Durch Zeugenaussagen und zeitnahe Auswertung der Videoüberwachung konnte der Beschuldigte bereits kurze Zeit nach der Tat durch Beamte der Polizeiinspektion Parchim vorläufig festgenommen werden.rn

Der Beschuldigte ist wegen Raubes vorbestraft. Erst im Mai diesen Jahres verurteilte ihn das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Parchim wegen eines Überfalls auf eine Spielothek zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Die Ermittlungen dauern an.

Insbesondere wird jetzt geprüft, ob der Beschuldigte für weitere derartige Überfälle im Raum Parchim in Frage kommt.

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