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Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft für Mord an Anna-Lena

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Schwerin – Zur Beweisschließung im Mord-Prozess gegen Norman L. aus Lübeck fordert die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den 46-jährigen. Er hatte am Montag zugegeben, die 29-jährige Anna-Lena U. (kleines Foto) am 7. Juli 2013 in einem Waldstück zwischen Lübeck und Herrnburg (Nordwestmecklenburg) mit einem Messerstich getötet zu haben (SN-AKTUELL berichtete).

Eine forensische Gutachterin hatte am Vormittag vor Gericht die volle Schuldfähigkeit des Angeklagten angegeben.

Staatsanwalt Jörg Seifert forderte in seinem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Angeklagte sei mit vollem Vorsatz losgezogen um willkürlich einen Menschen zu töten. Zudem befand er die Erklärung des Angeklagten als das absurdeste, was er je gehört habe. Damit verhöhne er die Hinterbliebenen. Die junge Mutter, die mit ihrer Familie zu Besuch bei ihren Eltern war, hatte keine Chance sich gegen den über 100 Kilo schweren Angreifer zur Wehr zu setzen. Die Einlassung der Tat, ist nur ein letzter Versuch gewesen, die Strafe zu mindern. Für die Staatsanwaltschaft bestehe keinen Zweifel an dem Mord.
Eine anschließende Sicherheitsverwahrung kommt aus formellen Gründen nicht in Betracht.

Als kaltblütigen Mord sieht es auch der Anwalt der Nebenklage.

Verteidiger Jörn Gaebel forderte hingegen in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten. Der Anwalt sieht die Tat nicht als Mord, sondern als Körperverletzung mit Todesfolge an. Er glaubt seinem Mandanten.

Seifert dagegen sieht die vorsätzliche Tat als erwiesen an und forderte zusätzlich einen Ausschluss einer vorzeitigen Entlassung aus der Haft.

Ein Urteil wird für kommenden Mittwoch erwartet.

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