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Verurteilung wegen (Raub-) Mordes an der Inhaberin einer Lotto-Annahmestelle

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Karlsruhe – Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Angeklagten, zwei Brüder, von denen der jüngere im Tatzeitraum 16 Jahre alt war, wegen mehrerer Gewaltverbrechen (Mord, besonders schwerer Raub, besonders schwere räuberische Erpressung u.a.) verurteilt. Der ältere Angeklagte wurde (unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung) zu acht Jahren und sechs Monaten Gesamtfreiheitsstrafe sowie zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, wobei zugleich ausgesprochen wurde, dass seine Schuld besonders schwer wiegt. Der jüngere Angeklagte, der an dem Mord sowie an einem gescheiterten Überfall beteiligt war, wurde zu acht Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt.

Am frühen Morgen des Karsamstag 2011 (23. April) wollten die Angeklagten noch vor der Ladenöffnung eine Lotto-Annahmestelle in Nürnberg überfallen. Sie schlugen im Eingangsbereich die 76 Jahre alte Ladeninhaberin mit einem wuchtigen Schlag gegen den Kopf nieder und schafften sie in den hinteren Bereich des Ladens. Versuche, sie dort mit Klebeband zu fesseln und zu knebeln, scheiterten, weil sie sich zur Wehr setzte und schrie. Deshalb packte sie der ältere Angeklagte am Hals und erwürgte sie; der jüngere Angeklagte hielt sie dabei an den Handgelenken fest. Die Angeklagten erbeuteten zahlreiche Zigarettenpackungen.

Bereits im Februar 2010 und im Oktober 2010 hatte der ältere Angeklagte jeweils unter Einsatz einer Schreckschusspistole eine Schule und eine (andere) Lotto-Annahmestelle in Nürnberg überfallen. Dabei hatte er jeweils Bargeld, in der Lotto-Annahmestelle zusätzlich Zigaretten und Telefonkarten erbeutet. Die Verhältnisse in der Schule waren ihm deshalb genau bekannt, weil er dort zuvor als Hausmeistergehilfe gearbeitet hatte.

Außerdem hatten beide Angeklagte ebenfalls im Oktober 2010 einen Supermarkt in Nürnberg überfallen, wobei sie den Filialleiter mit einer Schreckschusspistole bedrohten und ihn mit Pfefferspray verletzten. Die Angeklagten waren ohne Beute geflüchtet, nachdem ein Anwohner auf die Tat aufmerksam geworden war.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützten Revisionen der Angeklagten als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

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