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Schwerin erhält 2014 insgesamt 3 Mio. EUR aus dem Landeshauptstadtvertrag

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Schwerin (ots) – Die Landesregierung unterstützt die Stadt Schwerin in diesem Jahr bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Landeshauptstadt mit insgesamt 3 Mio. EUR. Von diesen Finanzmitteln gewährt das Ministerium für Inneres und Sport einen Teilbetrag von 1,27 Mio. EUR. Den entsprechenden Bewilligungsbescheid hat Minister Lorenz Caffier kürzlich an die Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow übersandt.

Die Stadt darf die nun zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel jedoch nicht nach eigenem Ermessen verwenden.

"Der Zuwendungsbescheid ist zweckgebunden. 300.000 EUR sind für den Schweriner Gartensommer und 970.000 EUR wurden bewilligt als Betriebskostenzuschuss für das Mecklenburgische Staatstheater", so der Minister.

Grundlage für die Finanzzuweisung ist eine Vereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Landeshauptstadt Schwerin. Dieser Landeshauptstadtvertrag sieht Finanzleistungen des Landes für Sonderaufgaben vor, die mit dem Status als Landeshauptstadt verbunden sind.

Die zusätzlichen Mittel aus dem Landeshauptstadtvertrag verbessern die angespannte finanzielle Situation der Stadt  und den Konsolidierungsprozess allerdings nicht  nachhaltig, denn es werden nur zusätzliche Bedarfe finanziert. Die Stadt muss große Anstrengungen unternehmen, um in den kommenden Jahren handlungsfähig zu bleiben.

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