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Zwei Betreuungsverfahren auf 100 Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern

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Schwerin – Das Betreuungsrecht ist seit zehn Jahren ein Dauerthema in Mecklenburg-Vorpommern. Im Jahr 2013 war die Zahl von rund 35.200 Betreuungsverfahren ähnlich hoch wie im Jahr 2012. Das sind umgerechnet ungefähr zwei Betreuungsverfahren auf 100 Einwohner im Land. Vor 15 Jahren waren es noch halb so viele Verfahren. "Das zeigt, wie wichtig es ist, rechtzeitig für den Fall einer Betreuung vorzusorgen. Dabei kann es jeden von uns gleichermaßen treffen. Ein plötzlicher Unfall oder eine schwere Krankheit kann auch junge Menschen aus dem normalen Leben reißen. Dann ist es wichtig, mit einer Vorsorgevollmacht alles geregelt zu haben", so Ministerin Kuder.

"Besonders ehrenvoll ist es, wenn Familienangehörige oder Freunde bzw. Nachbarn die Betreuung übernehmen. Im vorigen Jahr machten sie 61 Prozent der Erstbetreuungen aus. Dennoch sind die Berufsbetreuer in den letzten Jahren immer wichtiger geworden, da die Familien stetig kleiner werden", sagte die Justizministerin. In Mecklenburg-Vorpommern ist im vergangenen Jahr die Zahl der Erstbestellungen für ein Betreuungsverfahren leicht gesunken auf rund 5.000, knapp 500 weniger als im Jahr 2012. Insgesamt wurden voriges Jahr rund 25 Millionen Euro für Betreuungsverfahren zur Verfügung gestellt.

Das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern hat seine Broschüre "Das Betreuungsrecht" neu aufgelegt. Darin sind neben den Adressen aller Betreuungsverbände und Betreuungsvereine im Land die neuesten gesetzlichen Regelungen sowie Vordrucke zur Vorsorgevollmacht enthalten.

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