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Neues Tiergesundheitsgesetz beschlossen

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Schwerin – Heute wurde das Gesetz zur Durchführung tiergesundheitsrechtlicher Bestimmungen zum Beschluss im Landtag vorgelegt. „Eine nicht zu unterschätzende Gefahr spielt das Seuchengeschehen in der Wildtierpopulation für die Einschleppung von Tierseuchenerregern in Nutztierbestände. Um so mehr kommt es auf Einhaltung von Biosicherheit und Hygiene der Haltung in unseren Nutztierhaltungen an. Andernfalls drohen uns große Schäden in der Land- und Ernährungswirtschaft“, sagte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, heute in Schwerin.

Neben den ‚klassischen‘ Tierseuchen wie Tollwut oder die Maul- und Klauenseuche zeigen die Blauzungenkrankheit oder das Schmallenberg-Virus, dass die Gefahren für die Tierwelt weiter zunehmen. „Derzeit stellt für uns die die Afrikanische Schweinepest in Litauen, Weißrussland und Polen eine Bedrohung dar. Deshalb müssen wir im Land gut aufgestellt sein und gerade deswegen ist das neue Tiergesundheitsgesetz so wichtig“, hob Dr. Till Backhaus hervor. Darüber hinaus hat das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) das ASP-Monitoring hierzu intensiviert. So wurde einerseits die Probenzahl stetig erhöht, so dass sie mittlerweile bereits um das Fünffache höher liegt als im Gesamtjahr 2013. „Dem LALLF kommt beim Kampf gegen die APS eine Schlüsselrolle zu, da ein schnelles Erkennen der Seuche wichtig ist. Daher haben wir den epidemiologischen Dienst auch weiter gestärkt. Hier gilt es für Jäger, Tierhalter und Veterinäre weiter höchste Wachsamkeit zu halten“, mahnte der Minister.

Das alte Bundes-Tierseuchengesetz wurde grundlegend überarbeitet und umstrukturiert. Wie bisher enthält es Richtlinien für die Bekämpfung von Tierseuchen und Anzeigepflichten sowie Bestimmungen für Impfstoffe. Dem Schwerpunkt Prävention kommt künftig allerdings eine wesentliche größere Bedeutung zu – mit dem Gesetz wurde dafür der entsprechende rechtliche Rahmen geschaffen.

Der Fokus der neuen Rechtsgrundlage liegt verstärkt auf dem Aspekt Vorbeugung: Gesetzlich verankert ist nun, dass neben den Amtstierärzten ab sofort ebenfalls Veterinäringenieure, Tiergesundheitsaufseher, amtliche Fachassistenten und Bienensachverständige anzeigenpflichtige Tierseuchen melden müssen. Darüber hinaus ermöglicht der erweiterte Rechtsrahmen Monitoringmaßnahmen über den Gesundheitsstatus von Tieren, Repräsentative Proben werden regelmäßig untersucht und können somit frühzeitig Indizien für Krankheitsgefahren liefern. Die Einrichtung von Schutzgebieten, in die ausschließlich Tiere mit entsprechendem Gesundheitsstatus gebracht werden dürfen, ist ein weiteres Novum des Gesetzes.

Die Tierseuchenbekämpfung liegt wiederum in der Verantwortung der Länder. Im gesetzlichen Rahmen soll vorgegeben werden, welchen Behörden Aufgaben zur Durchführung des Tierseuchenrechts des Bundes und des entsprechenden unmittelbar geltenden EU-Rechtes übertragen werden. Außerdem ist festgeschrieben, dass die Vollzugsaufgaben von Amtstierärzten wahrzunehmen sind und dass das LALLF die zuständige Untersuchungseinrichtung für die Durchführung von amtlichen Untersuchungen im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung ist. Die Tierseuchenkasse wird als Solidargemeinschaft der Tierhalter weiterhin einen wichtigen Platz im vorhandenen System einnehmen. Desweiteren wird die Einrichtung von Krisenzentren zur Bekämpfung von gefährlichen Tierseuchen beim Land und bei den Landkreisen und kreisfreien Städten vorgeschrieben. „Ich bitte daher alle Tierhalter und Veterinäre, gerade auch im Hinblick der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest, sich mit der neuen Materie auseinanderzusetzen“, sagte Backhaus.

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