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Anführer der verbotenen Rockergruppierung „Schwarze Schar“ verhaftet

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Schwerin – Beamte des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern haben am heutigen Tag den Präsidenten der im Januar 2014 verbotenen Rockergruppierung „Schwarze Schar“ sowie weitere ehemalige Mitglieder dieser Gruppe und eine Person aus dem Umfeld dieser Vereinigung festgenommen sowie diverse Wohn- und Geschäftshäuser durchsucht. Gegen den 36-jährigen Beschuldigten aus dem Umfeld von Wismar liegt ein Haftbefehl des Amtsgerichts Schwerin vor.

Die Staatsanwaltschaft Schwerin führt ein Ermittlungsverfahren gegen ihn sowie fünf weitere Mitglieder bzw. Sympathisanten der „Schwarzen Schar“ im Alter von 26 bis 39 Jahren wegen des Verdachts des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in mehreren Fällen. Dem Präsidenten der Rockervereinigung wird für den Zeitraum Januar 2013 bis Ende März 2014 vorgeworfen, an dem An- und Weiterverkauf von 12 Kilogramm Marihuana maßgeblich beteiligt gewesen zu sein. Ferner besteht der dringende Verdacht, dass er in drei weiteren Fällen an Kokaingeschäften in noch zu ermittelnden Größenordnungen beteiligt gewesen ist.

Die Durchsuchungen der Wohnungen der Beschuldigten haben insgesamt zur Beschlagnahme von über 700 Schuss scharfer Munition, 1 Teleskopschlagstock, 2 Messern und ca. 19.000,00 Euro Bargeld geführt. Bei dem Anführer der Rockergruppe wurden keine Gegenstände sichergestellt, er befindet sich in Untersuchungshaft. Den weiteren Beschuldigten werden zurzeit die Haftbefehle durch den Ermittlungsrichter bei dem Amtsgericht Schwerin verkündet. Zwei der Beschuldigten wurden aufgrund der Tatvorwürfe bereits im März 2014 in Untersuchungshaft genommen.

Der Strafrahmen für das bandenmäßige Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sieht Freiheitsstrafe von 5 Jahren bis zu 15 Jahren vor.

Die Staatsanwaltschaft ist gehalten, auf die Unschuldsvermutung hinzuweisen.

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