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Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz auf dem Schweriner See

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Schwerin (ots) – Durch die DLRG Bad Kleinen wurden am Wochenende zwei Personen beobachtet, welche im Schweriner Außensee von einem Sportboot aus tauchten. Die Personen haben in der Folge mehrere blaue Säcke in das Boot geladen. Eine Überprüfung durch die Besatzung eines Streifenbootes der Wasserschutzpolizei Schwerin ergab, dass die aus dem Landkreis Vechta stammenden Männer zwei Karabiner, ein Sturmgewehr, vier Rohre für Panzerfäuste, Gewehrmunition sowie zwei Magazine mit 20mm Flakmunition geborgen haben. Nach Auskunft des hinzugezogenen Munitionsbergungsdienstes, der die aufgefundenen Kampfmittel abtransportierte, bestand eine erhebliche Gefahr.

Die beiden Personen erwartet ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Die Wasserschutzpolizei weist daraufhin, dass die gezielte Suche nach Waffen und Waffenteilen sowie Munition verboten ist. Weiterhin wird diesbezüglich nochmals vor der Gefährlichkeit von Munitionsfunden, insbesondere von Kriegsmunition gewarnt. Aufgefundene Munition sollte nicht angefasst oder bewegt, sondern umgehend die nächste Polizeidienststelle verständigt werden.

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