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Kastrationspflicht für freilaufende Katzen

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Schwerin – Als erstes deutsches Bundesland will Mecklenburg-Vorpommern bis Ende des Jahres die Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang verbindlich einführen. VIER PFOTEN begrüßt die Einführung der Kastrationspflicht. Sie ist die einzige Möglichkeit, die Anzahl streunender Katzen dauerhaft zu verringern. In Rostock besteht seit Juni 2013 eine städtische Kastrationspflicht. Bereits jetzt ist dort die Zahl der Jungtiere deutlich zurückgegangen.

Das Leid der Streunerkatzen ist groß: „Schätzungsweise zwei Millionen streunende Katzen leben in Deutschland. Sie führen ein jämmerliches Dasein: Sich selbst überlassen kämpfen sie täglich ums Überleben. Viele sterben qualvoll an Hunger und unbehandelten Krankheiten“, erklärt Birgitt Thiesmann, Heimtierexpertin von VIER PFOTEN. „Verschärft wird das Problem durch nicht kastrierte Hauskatzen mit Freigang, die sich unkontrolliert mit freilebenden Katzen verpaaren.“ VIER PFOTEN führt deshalb regionale Kastrationsaktionen durch und unterstützt Städte und Gemeinden bei der Umsetzung kommunaler Kastrationsverordnungen. Im Oktober 2014 sind in den Gemeinden Dannenberg und Bleckede in Niedersachsen die nächsten Kastrationsaktionen geplant.

VIER PFOTEN, TASSO e.V. und der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. (bmt) haben im März 2012 das Bündnis „Pro Katze“ gegründet. Gemeinsam setzen sich die drei Tierschutzorganisationen für eine bundesweite Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Freigängerkatzen ein.

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