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28-jähriger in U-Haft nach Körperverletzung in der Keplerstraße

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Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gegen einen 28-jährigen Mann aus Schwerin wegen des dringenden Verdachts der Volksverhetzung sowie der gefährlichen Körperverletzung Haftantrag bei dem Amtsgericht Schwerin gestellt. Das Amtsgericht hat dem Antrag entsprochen. Dem unter Bewährung stehenden Beschuldigten wird vorge-worfen, in Schwerin am 12.09.2014 gegen 20.30 Uhr in der Straßenbahn ein Pärchen offenbar afrikanischer Abstammung lediglich wegen ihrer Abstammung in einer Art und Weise beschimpft zu haben, die geeignet erscheint, den öffentlichen Frieden zu stören.

Im Anschluss soll der Beschuldigte sowie ein noch unbekannter Begleiter des Beschuldigten einen aus Somalia stammenden Passagier, der an der Haltestelle Keplerstraße die Straßenbahn verließ, ohne Grund angegriffen haben. Im Verlauf dieses Angriffs soll der Begleiter den Zeugen gegen eine Laterne gestoßen haben. Als der Zeuge wieder hochkam, soll der Beschuldigte ihm mit der Faust in das Gesicht und ihm mit einer Glasflasche gezielt gegen die Schläfe geschlagen haben, so dass dieser wieder zu Boden ging. Der Zeuge musste mit Platzwunden im Gesicht und einer Fraktur in das Krankenhaus gebracht werden.

Nachdem der Beschuldigte nach erfolgter Festnahme zunächst auf-grund einer staatsanwaltschaftlichen Anordnung aus dem Polizei-gewahrsam entlassen wurde, ergab eine Prüfung des schriftlichen Vorganges die Notwendigkeit der Beantragung freiheitsentziehender Maßnahmen, um der bestehenden Fluchtgefahr entgegen zu wirken.

Der Beschuldigte hat sich am 17.09.2014 gestellt und befindet sich seitdem in Haft.

Die Staatsanwaltschaft ist gehalten, auf die Unschuldsvermutung hinzuweisen.

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