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Staatsanwaltschaft Schwerin ermittelt weiter im Fall JVA Waldeck

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Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat am heutigen Tage gemeinsam mit Beamten des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern Wohn- und Geschäftsräume in Schwerin und Hamburg im Zusammenhang mit der Errichtung und der Anmietung der Justizvollzugsanstalt Waldeck durchsucht. Die Durchsuchungsmaßnahmen hat das Amtsgericht Schwerin auf Antrag der Staatsanwaltschaft anlässlich einer Vernehmung des ehemaligen Gesellschafters der Investorin der JVA Waldeck angeordnet. Dieser hat ausgesagt, dass er gemeinsam mit seinem verstorbenen Geschäftspartner die Eigentumswohnung eines zwischenzeitlich pensionierten Ministerialbeamten durch Fachfirmen im Jahre 1997 im Gesamtwert von ca. 100.000,00 DM habe renovieren lassen. Dieser Ministerialbeamte sei der für die JVA Waldeck zuständige Verhandlungspartner auf Seiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern gewesen. Die Rechnungen für entsprechende Handwerkerleistungen habe die für die Projektvorbereitung und Vergabe von Aufträgen im Zusammenhang mit dem Bau der JVA Waldeck zuständige Firma beglichen.

Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat Ermittlungen wegen Untreue aufgenommen. Mit den Ermittlungen soll geklärt werden, ob entsprechende Rechnungsbeträge auf die Herstellungskosten der JVA und damit die vom Land M-V zu zahlende Miete aufgeschlagen wurden. Ein nach den Ausführungen des ehemaligen Gesellschafters der Investorin denkbares Bestechungsdelikt ist dagegen verjährt.

Die Staatsanwaltschaft ist gehalten, auf die Unschuldsvermutung ausdrücklich hinzuweisen.

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