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Schwesig tadelt Missbrauchsurteil an

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Schwerin – Sozialministerin Manuela Schwesig tadelt das Urteil im Missbrauchsprozess des ehemaligen Hausmeisters in Rastow an. "Bei allem Respekt vor der richterlichen Unabhängigkeit – ich empfinde dieses Urteil als zu milde. Kinder und Jugendliche haben oft ihr Leben lang mit den Folgen der Taten zu kämpfen, so äußerte sich die Ministerin gegenüber der Schweriner Volkszeitung. Am Mittwoch hat das Landgericht Schwerin das Urteil gesprochen und den Täter für zwei Jahre auf Bewährung verurteilt.

Das Urteil löste bei den öffentlichen Netzwerken heftige Diskussionen aus. Viele waren empört und erschüttert, einige sogar fassungslos über das Urteil.

Rastows Bürgermeister Hartmut Götze können die Empörung des Urteils vollkommen nachvollziehen, denn hier wurden wieder alte Wunden aufgerissen. Er selber habe mit dieser Verkündung ebenfalls ein Problem, dennoch habe er das Urteil einerseits akzeptiert und sich damit abgefunden. Er hoffe das jetzt, Ruhe in dem Dorf einkehrt.

Rainer Becker von der deutschen Kinderhilfe e. V. blieb sachlich. Er wiederum habe den Prozess nicht selbst beobachtet. Er verwies auf die Vorzüge des Rechtsstaates, das er erlaubt, Urteile anzufechten. Die Anwältin des Opfers habe dieses bereits nach der Urteilsverkündung angekündigt. Scharf kritisiert er, dass bei diesem Urteil ein "Deal" vorausging. Derartige Absprachen unter Juristen der milderen Strafe habe nichts mit einem Missbrauchsprozess zu tun.

Dieses Urteil wurde für die Kindern/Opfer nicht gerecht. Sie wurden durch den Prozess ein weiteres Mal zum Opfer. Ihr Leid spielte nur aus prozessaktischen Gründen eine Rolle. Der Täter ist hier mit einem milden Urteil davon gekommen, sodass er sich über seine Tat keinerlei Gedanken mehr machen braucht.

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