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Gefahrenbereich wird bei Sprengung der Stadionbrücke evakuiert

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Schwerin – Die Sicherheitsvorkehrungen für die Sprengung der Stadionbrücke werden auf Festlegung des Sprengmeisters vorsorglich verschärft: Ein 200-Meter-Sicherheitsradius muss am 28. November, dem Tag der Sprengung, bis 8.00 Uhr früh aus Sicherheitsgründen evakuiert werden. Bereits ab 6.00 Uhr dürfen in diesem Bereich keine Fahrzeuge mehr auf der Straße stehen, verbliebene Fahrzeuge werden vom KOD aus der Gefahrenzone abgeschleppt.

In einem zweiten Sicherheitsring von  bis zu 300 Metern dürfen sich Personen während der Sprengung nicht ungeschützt aufhalten. Fahrzeuge sollten auch im 300-Meter-Umkreis in Garagen gestellt oder aus diesem Gefahrenbereich entfernt werden.

Betroffen von der Evakuierung sind 76 Adressaten und Teile des Wirtschaftsministeriums in der Joh.-Stelling-Straße. Sie werden in der kommenden Woche in einem Informationsbrief über die Sicherheitsmaßnahmen einschließlich der bereitzustellenden Notunterkünfte in Kenntnis gesetzt.

Der Termin für die Sprengung wurde am Freitag, dem 28. November, für 9.00 Uhr festgesetzt. Die Sprengung wird durch ein Hornsignal angekündigt:

Ein langer Ton heißt: Gefahrenzone ist zu räumen; zwei kurze Töne: Sprengung erfolgt unmittelbar; drei kurze Töne: Sprengung ist beendet.

Die Ludwigsluster Chaussee wird schon ab 27. November gesperrt und am Montag, den 1. Dezember, gegen 4:00 Uhr wieder für den Verkehr freigegeben.

Die Sicherheitsmaßnahmen im Einzelnen:

  • Räumung des 200-Meter-Sicherheitskreises von Personen am Sprengtag bis 08.00 Uhr.
  • Halteverbot für alle Fahrzeuge im Gefahrenbereich 200-Meter-Radius Freitag 28.11.14, 06.00 Uhr bis 11.00 Uhr.
  • Kraftfahrzeugbesitzer stellen ihre Fahrzeuge außerhalb des Gefahrenbereiches ab.
  • Das Betreten der Baustelle ist auf Grund der besonderen Gefährdungen auch nach der Durchführung der Sprengung verboten.
  • Während der Sprengung bleiben die Bewohner der anliegenden Wohngebäude, Produktionsstätten usw., welche nicht der Evakuierung unterliegen, in geschützten Räumen, die der Sprengstelle abgewandt sind.
  • Fenster, Haustüren und Tore bleiben geschlossen.
  • Den Anweisungen des Spreng- und Sicherungspersonals ist in jedem Falle Folge zu leisten, damit Personen- und Sachschäden vermieden werden.

Unmittelbar vor dem Sprengzeitpunkt wird es zu umfangreichen, kurzzeitigen Sperrungen öffentlicher Straßen im Gefahrenbereich durch die Polizei kommen.

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