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Qualitätssiegel für vorbildliche Präventionsarbeit

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Schwerin (ots) – Für seine vorbildliche Präventionsarbeit gegen Gewalt und Kriminalität wurde heute in Bad Doberan das sonderpädagogische Förderzentrum "Am Kellerswald" ausgezeichnet. Aus den Händen des Ministers für Inneres und Sport Lorenz Caffier erhielt das Förderschulzentrum als erste Schule in diesem Jahr das Qualitätssiegel "Sicherheit macht Schule". Die "Freie Schule Rerik" wird am 18.12.2014 ebenfalls mit diesem Siegel geehrt.

Beide Schulen hatten sich zuvor um diese Auszeichnung beim Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung (LfK) beworben. Seit 2012 ist damit bereits an 35 Schulen in unserem Bundesland das Qualitätssiegel "Sicherheit macht Schule" verliehen worden.

Bei seinem Rundgang durch das Förderschulzentrum und einem Besuch im Schülercafé überzeugte sich der Minister selbst in Gesprächen davon, dass die Schule den Preis verdient hat. "Der Umgang der Schüler untereinander, aber auch die Zusammenarbeit zwischen Lehrern und Schülern sind bemerkenswert und zeigen, dass Kriminalprävention hier nicht nur als freiwillige Zusatzaufgabe verstanden wird. Durch die Umsetzung der Qualitätskriterien ist ein angenehmes Lernumfeld entstanden, das sich auch auf die Leistung der Schüler positiv auswirkt. Vor diesem Hintergrund sollten die bereits ausgezeichneten Schulen Vorbild auch für andere Schulen sein und diese ermuntern, sich ebenfalls kriminalpräventiv zu engagieren und sich um das Qualitätssiegel zu bewerben."

Entwickelt wurde die Idee zur Vergabe des Qualitätssiegels von einer Arbeitsgruppe des LfK, in der neben Mitarbeitern aus den Ministerien für Inneres und Sport sowie Bildung, Wissenschaft und Kultur auch Vertreter  der Landespolizei  und der Unfallkasse, des Städte- und Gemeindetages und des Landkreistages sowie von kommunalen Präventionsräten mitgewirkt haben.

Ein Leitfaden enthält die erforderlichen Qualitätskriterien und das Vergabeverfahren. Demnach kann ein entsprechender Antrag der Schulleitung jeweils bis zum 30. Juni des Jahres beim LfK eingereicht werden. Antragsberechtigt sind alle Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, unabhängig vom Schultyp. Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine Jury anhand eines Kriterienkataloges.

Dieser umfasst z.B. die Zusammenarbeit mit Eltern oder außerschulischen Partnern, Projekte zur Gewaltprävention, Verkehrserziehung, Erste Hilfe, Gesundheitserziehung und Suchtprävention. Eine besondere Rolle spielt auch die Schülerstreitschlichtung.

Geldzuwendungen sind mit der Verleihung des Qualitätssiegels nicht verbunden. Die Schulen und die Schulträger können das Qualitätssiegel aber nach eigenem Ermessen im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit verwenden. Das Siegel ist grundsätzlich fünf Jahre gültig, kann aber bei groben Verstößen gegen die Qualitätskriterien wieder entzogen werden.

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