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Sicherstellung illegaler Pyrotechnik

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Pasewalk (ots) – Das Jahr neigt sich langsam dem Ende zu und mit dem zeitlich näher kommenden Silvesterabend erfolgt auch wieder zunehmend die Einfuhr von Feuerwerks- und Knallkörpern aus dem polnischen Ausland.

So stellten Beamte der Bundespolizeiinspektion Pasewalk bereits am vergangenen Wochenende bei der Kontrolle des Laderaumes eines niederländischen Fahrzeuges eine große Menge an Feuerwerkskörpern fest. Diese waren nach Aussage des 23 – jährigen niederländischen Fahrers zuvor im polnischen Ausland gekauft worden und verfügten in der Masse nicht über die erforderlichen BAM- Zulassungszeichen bzw. CE – Zeichen. Die Feuerwerkskörper wurden sichergestellt und werden dem Munitionsbergungsdienst in Mellenthin übergeben, durch welchen die fachmännische Entsorgung erfolgt. Gegen den niederländischen Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.

Die Bundespolizeiinspektion Pasewalk weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nicht zugelassene Feuerwerks- und Knallkörper äußerst gefährlich und deren Gebrauch mit extremen Risiken verbunden ist. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei korrekter Anwendung zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen.

Der Gesetzgeber hat aufgrund der davon ausgehenden Gefahr, die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt. Personen, die solche Feuerwerkskörper dennoch nach Deutschland einführen, verstoßen gegen das Sprengstoffgesetz. Diese Verstöße können mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden.

In Deutschland sind nur Feuerwerks- und Knallkörper erlaubt, die durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) im Ergebnis eines aufwändigen Prüfverfahrens zugelassen wurden. Diese verfügen über ein entsprechendes Zulassungszeichen (z.B: BAM – P II – 1912 oder CE – Zeichen) und Gebrauchshinweise in deutscher Sprache.

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