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Verstoß Tierschutzgesetz

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Kritzow – Wegen eines nicht artgerechten Transportes seines Hundes muss nun ein 41-jähriger Fahrzeugführer mit einem Bußgeld rechnen. Eine Streifenwagenbesatzung des Autobahnpolizeirevieres kontrollierte am Ostermontag gegen 16:00 Uhr im Gewerbegebiet Kritzow die Pkw-Limousine des 41-Jährigen. Im Rahmen der Kontrolle baten die Beamten den Fahrer ihnen das Warndreieck und den Verbandskasten vorzuzeigen. Der Mann gab daraufhin an, dass er nicht wisse, ob das wegen des Hundes möglich sei. Anschließend öffnete dieser die Kofferraumklappe der Limousine und versuchte krampfhaft den darin eingesperrten Hund festzuhalten. Eine Luftzufuhr zu diesem verschlossenen und dunklen Raum gab es nicht. Da eine andere Transportart des Hundes nicht gewährleistet werden konnte, untersagten die Polizisten die Weiterfahrt. Im Anschluss wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt.

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