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Sicherstellung von 6.000 Feuerwerkskörpern

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Pasewalk/ Linken (ots) – Bei der Kontrolle eines polnischen PKW auf der B 104 in der Ortslage Linken stellen Beamte der Bundespolizeiinspektion Pasewalk heute Nacht gegen 00:10 Uhr im Kofferraum des Fahrzeuges 6 Kartons mit je 50 Packungen mit jeweils 20 Feuerwerkskörpern (insgesamt 6.000 Feuerwerkskörper) fest.

Diese verfügten nicht über die erforderlichen BAM – Zulassungszeichen bzw. CE – Zeichen. Die Feuerwerkskörper wurden sichergestellt und werden dem Munitionsbergungsdienst in Mellenthin übergeben, durch welchen die fachmännische Entsorgung erfolgt. Gegen den 44-jährigen polnischen Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.

Die Bundespolizeiinspektion Pasewalk weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nicht zugelassene Feuerwerks- und Knallkörper äußerst gefährlich und deren Gebrauch mit extremen Risiken verbunden ist. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei korrekter Anwendung zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen.

Der Gesetzgeber hat aufgrund der davon ausgehenden Gefahr, die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt. Personen, die solche Feuerwerkskörper dennoch nach Deutschland einführen, verstoßen gegen das Sprengstoffgesetz. Diese Verstöße können mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden. In Deutschland sind nur Feuerwerks- und Knallkörper erlaubt, die durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) im Ergebnis eines aufwändigen Prüfverfahrens zugelassen wurden.

Diese verfügen über ein entsprechendes Zulassungszeichen (z.B: BAM – P II – 1912 oder CE – Zeichen) und Gebrauchshinweise in deutscher Sprache.

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