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Privatschulfinanzierung erfolgt auf neuer Grundlage

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Schwerin – Die Finanzhilfe für freie allgemein bildende und berufliche Schulen in Mecklenburg-Vorpommern wird künftig unbürokratischer berechnet. Die Abgebordneten des Landtags haben einer Änderung des Schulgesetzes zugestimmt. Die Neuregelung gilt rückwirkend zum 1. August 2014. Darüber hinaus wird der Verwendungszweck der Finanzhilfe geöffnet. Freie Schulen können demnach die Landesmittel für alle schulischen Zwecke mit Ausnahme der Sachkosten verwenden. Die Verwendungsnachweisprüfung wird vereinfacht.

„Mit den neuen Regelungen schaffen wir eine verlässliche Grundlage und sorgen für Planungssicherheit an den freien Schulen“, sagte Bildungsminister Mathias Brodkorb. „Die Schülerkosten und Förderbedarfssätze werden im Schulgesetz auf Basis der Berechnung für das Schuljahr 2014/2015 festgelegt und jährlich gemäß der Tarifentwicklung erhöht. Eine Evaluierung der Kosten wird bereits zum Schuljahr 2019/2020 erfolgen. Die Kostensätze werden dann neu berechnet und an die Entwicklung in den öffentlichen Schulen angepasst“, so Brodkorb.

Zudem werden freie Schulen stärker finanziell gefördert, wenn sie in stark nachgefragten Gesundheits- und Pflegeberufen ausbilden. „Wir stärken dadurch das Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern und ermöglichen so ein Sinken des Schulgeldes. Der Finanzhilfesatz für diese beruflichen Bildungsgänge steigt auf bis zu 80 Prozent. Förderschulen sollen außerdem einen Verlustausgleich erhalten, damit ein Schulgeld für Eltern verhindert werden kann“, erläuterte Bildungsminister Mathias Brodkorb.

Das Land stellt von diesem Schuljahr an für eine erhöhte Finanzhilfe jährlich ca. 2,3 Mio. Euro bereit. Hinzu kommen nach derzeitigen Prognosen jährlich etwa 900.000 Euro für die gestiegenen Finanzhilfesätze bei den Gesundheits- und Pflegeberufen. Bildungsminister Mathias Brodkorb dankte im Landtag den Koalitionsfraktionen für die konstruktive Arbeit und für einen Gesetzentwurf, der in höchster Geschwindigkeit auf den Weg gebracht worden sei.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 76 freie allgemein bildende Schulen mit insgesamt 15.000 Schülerinnen und Schülern und 29 freie berufliche Schulen mit 4.100 Schülerinnen und Schülern. An den freien allgemein bildenden Schulen unterrichten 1.230 Lehrerinnen und Lehrer, an den freien beruflichen Schulen sind es 240 Lehrkräfte.

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