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Unfalltod einer 60-jährigen Frau – Staatsanwaltschaft Schwerin klagt an

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Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat einen 22-jährigen Mann aus dem Raum Vesteras (Schweden) wegen fahrlässiger Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Betruges, Missbrauchs von Ausweispapieren und Kennzeichenmissbrauchs beim Amtsgericht Grevesmühlen angeklagt.

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 02.09.2014 auf der B 104 Höhe Gadebusch unter Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung und des geltenden Überholverbots beim Überholversuch mit seinem Pkw auf eine vor ihm fahrende, ihr Fahrzeug abbremsende und zum Abbiegen ansetzende 60 Jahre alte Frau aufgefahren zu sein. Durch die Wucht des Aufpralls erlitt die Geschädigte so schwere Verletzungen, dass sie auf dem Weg ins Krankenhaus verstarb. Der Angeschuldigte stand zur Tatzeit unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.

Der Angeschuldigte soll darüber hinaus drei Tage zuvor mit einem Pkw, an dem sich gestohlene schwedische Kennzeichen befanden, in die Bundesrepublik eingereist sein und seinen Pkw an einer Raststätte im Landkreis Nordwest-Mecklenburg mit Diesel betankt haben, ohne den Kaufpreis zu entrichten. Ihm wird weiter vorgeworfen, sich bei einer anschließenden Polizeikontrolle mit einem für eine andere Person ausgestellten Reisepass ausgewiesen zu haben, um über seine Identität zu täuschen.

Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 03.09.2014 aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Grevesmühlen vom selben Tage in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft ist gehalten, auf die Unschuldsvermutung hinzuweisen.

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